Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 1217 Views | 17.09.2009 | 19:01 Uhr
geschrieben von Nico Naumann

Vodafone GmbH (wernigerode)

Fahrgeld zum Berwerbungsgespräch

Ich bin seit ca. zwei Monaten arbeitslos. Ich muss sagen, mir wird das Leben zur Hölle gemacht. Da einem ja ständig ans Herz gelegt wird, dass man sich um Arbeit zu bemühen hat, wovon ich auch nicht abgeneigt bin, werden einem bei gefunden Arbeitsstellen und Bemühungen trotzdem viele Steine in den Weg gelegt.

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Ich bin in dem ersten Monat meiner Arbeitslosigkeit in ein neues Arbeitsverhältnis eingetreten, was sich unter besonderen Umständen nach einer Woche wieder löste (Arbeitsverhälnits war vom 17.08.2009 - 25.08.2009).

Die Folge davon war, dass ich mitten im Monat wieder Arbeitslosengeld beantragen musste. Für den Monat September bekam ich nur ca. 170 € vom Arbeitsamt und 160 € von dem Arbeitgeber, wo ich eine Woche beschäftigt war.

Folglich habe ich bis zum heutigen Datum meine Miete noch nicht bezahlen können. Dies ist alles rechtlich, soweit ich weiß. Doch, nun habe ich ein Vorstellungsgespräch in Magdeburg und weiß nicht, wie ich dort hinkommen soll, weil für mich ca. 20 Euro Kosten enstehen und ich seit dem 1.September nicht ein Euro habe.

Ich war heute beim Arbeitsamt und dort wurde mir gesagt, dass es keine Möglichkeit gibt, dass ich vorher Geld bekommen könnte, um dort auftreten zu können (dies sei erst danach möglich). Das war für mich nicht verständlich und ich bin zu tiefst erschüttert über die Kompetenz und Hilfe beim Arbeitsamt. (Wo man von Kompetenz und Freundlichkeit so wie so nicht sprechen kann.)

Nun reiche ich hiermit eine Beschwerde über die Agentur für Arbeit in Wernigerode oder bzw. über die Gesetzesregelung ein. Ich bitte um schnelle Antwort und Bearbeitung.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Fahrgeld in unbekannter Höhe


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Kommentare und Trackbacks (11)


17.09.2009 | 22:28
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Ja ja, Ihnen werden Steine in den Weg gelegt... Heißt also, die Anderen sind Schuld an Ihrer Misere. Es wird doch wohl noch möglich sein, dass Sie 20,- € auftreiben können. Haben Sie denn keine Verwandten oder eine Freundin, die Ihnen mal etwas pumpen könnten?

Für Ihren Internetanschluß ist ja komischerweise auch Geld da. Wenn man über ein knappes Budget verfügt, sollte man die Ausgabenprioritäten anders setzen. Dann dürfte auch eine Fahrt nach Magdeburg für 20,- € kein Problem sein.

Dessen ungeachtet wünsche ich Ihnen, dass es Ihnen gelingen wird, nach Magdeburg zu gelangen, und dass Sie Erfolg beim Vorstellungsgespräch haben.


18.09.2009 | 07:56
von ReclaBoxler-4905159 | Regelverstoß melden
 spider monkey G.Gorgonzola,

... sich in die Lage anderer hinein zu versetzen, scheint nicht gerade Ihre Stärke zu sein. Herr Naumann hat schon Recht mit der Aussage, dass einem von der ARGE Steine in den Weg gelegt werden. - Dabei kommt es aber auch immer auf denjenigen Sachbearbeiter an. Und wenn man wie die meisten keine Ahnung von seinen Rechten hat, ist man sowieso immer der Dumme.

Woher wissen Sie denn so genau, dass Herr Naumann über einen eigenen Internetanschluß verfügt? Und selbst wenn das der Fall sein sollte, haben Sie auch mal bedacht, dass es mittlerweile keine große Sache mehr ist, einen Internetanschluß zu haben? - Die Flatrate Angebote werden schließlich immer günstiger.

Außerdem schrieb Herr N. ja, dass er seit dem 1. September kein Einkommen bzw. Arbeitslosengeld hat, woher soll er dann die 20 Euro nehmen? Wie sagt man so schön, "greif' mal einem nackigen Mann in die Tasche..."

18.09.2009 | 14:31
von ReclaBoxler-6418312 | Regelverstoß melden
 spider monkey Giuseppe Gorgonzola
Mein Kommentar ist so unnütz wie Ihrer!

18.09.2009 | 16:21
von ReclaBoxler-5910155 | Regelverstoß melden
Zur Agentur/Arge gehen, den Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten vor dem Bewerbungsgespräch mit dem entsprechenden Einladungsschreiben stellen und um einen Vorschuss bitten. Notlagen gibt es immer und die Arge kann kulant handeln. Sonst schriftliche Beschwerde bei der Direktion einreichen. Hier wird nichts geschehen, da eine Behörde hier nicht agiert.

18.09.2009 | 19:49
von ReclaBoxler-1481231 | Regelverstoß melden
Zu Kommi 1: Ja klar ist es möglich, mir von Verwandten Geld zu leihen! Doch wie lange soll das so gehen? Mir geht es ums Prinzip, dass mir nicht mal von Arbeitsamt diese Möglichkeit gegeben wird, finde ich nicht in Ordnung. Schließlich habe ich Jahre in die Arbeitslosenversicherung einzahlen -müssen-. Da ich hier nicht grade wenig Kilometer entfernt von meiner Verwandschaft und Familie wohne, ist es nicht einfach von einen Tag zum anderen betteln (denn schon das kostet)! Anscheind waren Sie ( spider monkey Giuseppe Gorgonzola) noch nicht in so einer Situation. Dazu - ich habe vorher gut verdient, aber wenn laufende Kosten da sind, bin ich gewollt, erstmal die zu zahlen, wofür, wie schon beschrieben, noch nicht mal Geld für die Miete über war.
zu Kommi2: Leider ist dies nicht zu erwarten. Von dem Arbeitsamt Wernigerode habe selbst mit der Leiterin gesprochen. Laut Aussage wird dies nicht mehr gemacht.

Wie gesagt, es geht mir halt ums Prinzip... habe mich nun halt von einen guten Freund fahren lassen.

06.10.2009 | 21:39
von Nico Naumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was heißt gelöst? Nach einen Telefonat mit der Agentur für Arbeit wurde mir halt das gleiche gesagt wie vorher, dass dies halt nicht möglich sei! Meiner Meinung nach müsste zu diesen Thema eine Gesetzesänderung gemacht werden. Danke aber nochmal vielmals für die Bemühungen! mfg


08.10.2009 | 22:35
von Nico Naumann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


24.02.2010 | 17:08
von James OReilly | Regelverstoß melden
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:

www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt

www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000

24.02.2010 | 17:24
von James OReilly | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-....
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
tinyurl.com/leitfaden-alg2

18.03.2010 | 16:27
von James OReilly | Regelverstoß melden
Internet BA Intranet Anweisung zum Thema Eingliederungszuschuss
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217-EGZ.pdf

20.04.2011 | 00:48
von R. G. | Regelverstoß melden
Nach nur zwei Monaten können Sie das nicht wissen, aber die nächste Instanz nach der Sachbearbeiterin ist der Abteilungsleiter, den man am besten mit der rechtlichen Grundlage seiner Forderungen konfrontiert, über die man sich vorher schlau gemacht hat. Der Gang mag schwer fallen und nicht zum Ziel führen, aber die ARGE reagiert grundsätzlich nicht auf Beschwerden aus dem Internet. Die verstehen nur Rechtsmittel, das Verwaltungsverfahrensgesetz, schriftlichen Widerspruch auf negative Bescheide schriftlicher Anträge (Ihr Fehler #1) mit rechtlich untermauerter Begründung und den Gang zum Sozialgericht.

Ich hoffe, dass Sie die Arbeitslosigkeit bald beenden können, denn für eine z. B. echte existenzbedrohende Auseinandersetzung mit der ARGE unter Aussicht des Verlusts der Wohnung und monatelanger Nichtzahlung von Leistungen haben Sie vermutlich nicht das Zeug.



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