Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 488 Views | 16.10.2016 | 21:14 Uhr
geschrieben von Andreas Tessner

Stromio GmbH (Kaarst)

Außerordentliche Kündigung

Aufgrund der Preiserhöhung zum 01.10.2016 habe ich die Kündigung fristgerecht zum 01.10.2016 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes per Fax an Stromio am 09.10.2016 gesendet. Am 11.10.2016 habe ich die Antwort per E-Mail von Stromio bekommen. Vielen Dank für Ihr Fax vom 10.10.2016. Mit Bedauern haben wir ihren Kündigungswunsch erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. In der E-Mail ging weiter hervor, dass die Kündigung nur angenommen wird, wenn ich den Brief in Textform mit Unterschrift des Vertragspartners zuschicke.

SCHLAGWORTE

Ich habe dann das Orginal nochmal per Brief mit Einschreiben und Rückschein geschickt per Post. Nach Rücksendung des Rückschein wurde der Empfang mit dem 12.10.2016 bestätigt.

Daraufhin habe ich nochmal eine E-Mail bekommen mit dem Hinweis: "Mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 30.09.2017, erhalten, welche wir hiermit bestätigen."

Meine Frage: Ist es richtig, dass ich weiter noch Kunde von Stromio bis 30.09.2016 bin, obwohl ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Annahme der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.10.2016 | 10:20
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.10.2016 | 13:35
von Frau Mustermann | Regelverstoß melden
Guten Tag, nachdem ich nun hier meherere Beschwerden mit dem gleichen Thema gelesen habe, da ich gerade das Gleiche erlebe, muss ich fragen, ob dies bei Stromio System hat, und weniger auf 'menschlicher Fehler' zurückzuführen ist? Stromio zögert die Sonderkündigungen systematisch aus. Auch ich habe rechtzeitig wegen Preisergöhung zum 21. Oktober 2016 gekündigt, allerdings wurde mir die Kündugung zum 21. 2017 (!), also um ein Jahr später, ausgestellt. Dadurch konnte der Wechsel zum neuen Lieferanten nicht mehr fristgerecht erfolgen.

19.10.2016 | 18:22
von Andreas Tessner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich meine Bestellnummer per Mail persönlich an die Stromio GmbH gesendet habe wurde leider die Kündigung am 18.10.2016 immer noch nicht akzeptiert.

Die Antwort ist:
Mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages zum 30.09.2016 erhalten, können dieser aber nicht zustimmen.

Wir informierten Sie mit Schreiben vom 27.07.20116 über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 01.10.2016. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung.
Ihre Kündigung in Schriftform hätte somit bis spätestens zum 30.09.2016 in unserem Hause vorliegen müssen.

An der bestätigten Kündigung zum 30.09.2017 halten wir daher fest.

Von meiner Seite: Erstens, leider habe ich erst am 09.10.2016 per Fax an die Stromio GmbH gesendet.
Das Einschreiben wurde am 12.10.2016 siehe Rückschein angenommen
und laut Preißinformation von Stromio GmbH am 29.07.2016 steht.
Sie haben das Recht den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.
Meine Frage ist: Muss ich die Kündigung mit dem 30.09.2016 festsetzen, denn der 01.10.2016 ist schließlich die neue Preißfestsetzung mit dem ich ab diesen Tag die Kündigung festsetzte.


25.10.2016 | 09:12
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.10.2016 | 09:18
von Andreas Tessner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider komme ich jetzt aus dem Vertrag nicht raus und muss warten bis 30.09.2017
Die Aussage ist:
Wir informierten Sie mit Schreiben vom 27.07.20116 über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 01.10.2016. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung.
Ihre Kündigung in Schriftform hätte somit bis spätestens zum 30.09.2016 in unserem Hause vorliegen müssen.

An der bestätigten Kündigung zum 30.09.2017 halten wir daher fest.




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