Stromio GmbH (Kaarst)
Außerordentliche Kündigung
Aufgrund der Preiserhöhung zum 01.10.2016 habe ich die Kündigung fristgerecht zum 01.10.2016 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes per Fax an Stromio am 09.10.2016 gesendet. Am 11.10.2016 habe ich die Antwort per E-Mail von Stromio bekommen. Vielen Dank für Ihr Fax vom 10.10.2016. Mit Bedauern haben wir ihren Kündigungswunsch erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. In der E-Mail ging weiter hervor, dass die Kündigung nur angenommen wird, wenn ich den Brief in Textform mit Unterschrift des Vertragspartners zuschicke.
Ich habe dann das Orginal nochmal per Brief mit Einschreiben und Rückschein geschickt per Post. Nach Rücksendung des Rückschein wurde der Empfang mit dem 12.10.2016 bestätigt.
Daraufhin habe ich nochmal eine E-Mail bekommen mit dem Hinweis: "Mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 30.09.2017, erhalten, welche wir hiermit bestätigen."
Meine Frage: Ist es richtig, dass ich weiter noch Kunde von Stromio bis 30.09.2016 bin, obwohl ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe?
17.10.2016 | 10:20
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Die Antwort ist:
Mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages zum 30.09.2016 erhalten, können dieser aber nicht zustimmen.
Wir informierten Sie mit Schreiben vom 27.07.20116 über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 01.10.2016. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung.
Ihre Kündigung in Schriftform hätte somit bis spätestens zum 30.09.2016 in unserem Hause vorliegen müssen.
An der bestätigten Kündigung zum 30.09.2017 halten wir daher fest.
Von meiner Seite: Erstens, leider habe ich erst am 09.10.2016 per Fax an die Stromio GmbH gesendet.
Das Einschreiben wurde am 12.10.2016 siehe Rückschein angenommen
und laut Preißinformation von Stromio GmbH am 29.07.2016 steht.
Sie haben das Recht den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.
Meine Frage ist: Muss ich die Kündigung mit dem 30.09.2016 festsetzen, denn der 01.10.2016 ist schließlich die neue Preißfestsetzung mit dem ich ab diesen Tag die Kündigung festsetzte.
Die Aussage ist:
Wir informierten Sie mit Schreiben vom 27.07.20116 über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 01.10.2016. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung.
Ihre Kündigung in Schriftform hätte somit bis spätestens zum 30.09.2016 in unserem Hause vorliegen müssen.
An der bestätigten Kündigung zum 30.09.2017 halten wir daher fest.