Durch gas.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 372 Views | 18.10.2016 | 11:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6502887

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Kündigung willkürlich zurückdatiert

Bestell-/Kundennummer: 14707427

Am 08.10.2016 habe ich von Todes wegen den Gasliefervertrag meiner Mutter fristgerecht zum 30.11.2016 gekündigt.

Laut telefonischer Absprache am 08.10.2016 um 09:54 Uhr habe ich mir von einem Mitarbeiter eindeutig erklären lassen, dass eine Kündigung sofort oder fristgerecht zu diesem Datum möglich sei und ich eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen soll. Um 10:23 Uhr habe ich mir dies erneut durch einen anderen Mitarbeiter am Telefon bestätigen lassen.

Nun erhalte ich ein Schreiben, worin dieser Vetrag rückwirkend zum 05.09.2016 gekündigt wird.

Nach telefonischer Beschwerde verwies man mich auf die AGB´s, in welcher aber dies nicht aufzufinden ist.

Mir liegt die Vermutung nahe, dass man hier auf ganz widerliche Art und Weise vom Tod profitieren will und somit sich von den Bonuszahlungen, bzw. der Prämie drücken will.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Die fristgerechte Kündigung zum 30.11.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2016 | 10:47
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


19.10.2016 | 16:11
von ReclaBoxler-6502887 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren.

mir wurde eindeutig mitgeteilt das eine Abmeldung beim Netzbetreiber bis dato nicht eingegangen ist.
Zudem sind die Aussagen Ihrer Mitarbeiter nicht unzureichend, sondern laut Ihrer Erklärung Falschaussagen.

Die Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG liegt Ihnen bereits vor und wird seinem weiteren Gang gehen.

Auch wird nicht akzeptiert dass Sie im Hause interne Regelungen treffen und dies nicht ausdrücklich in den AGB´s vermerken, bzw. bekanntgeben.
Hiermit können Sie sich ja ganz gut und gerne die Welt malen wie Sie wollen.
Das ist ein sehr unseriöses Geschäftsgebaren und dient nur Ihrem Interesse, nämlich dem der Abzocke!
Ein erneuter anonymer Anruf heute ergab ebenfalls genau dieselbe Aussage wie schon am 08.10.2016.
Es scheint bei Ihnen wohl Methode zu sein, Kunden von vorne bis hinten zu belügen und dabei noch ein gutes Gefühl zu haben.

Mit freundlichem Gruß
xxx

19.10.2016 | 16:11
von ReclaBoxler-6502887 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.10.2016 | 16:20
von ReclaBoxler-6502887 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr ---,

Wir haben Ihren Eintrag auf der Recla Box-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Mit großem Bedauern haben wir Ihren Verlust zur Kenntnis genommen und sprechen Ihnen unsere Anteilnahme aus.

Im Voraus möchten wir uns für die unzureichende telefonische Auskunft entschuldigen.

Nach eingehender Prüfung Ihres geschilderten Sachverhaltes, teilen wir Ihnen mit, dass die rückwirkende Kündigung des Vertrages der übliche Ablauf bei einem Sterbefall ist. Da der Vertragspartner verstorben ist, wird der Vertrag aus rechtlichen Gründen immer zum Todestag, jedoch maximal sechs Wochen rückwirkend, beendet.

Die Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, der --- GmbH, wurde bereits zum 05.09.2016 durchgeführt. Eine Rückabwicklung der Kündigung ist aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich.

Wie Sie bereits mitteilen, wird die Sonderkündigung wegen Sterbefall nicht in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Dies ist eine interne Regelung, dem die Annahme zugrunde liegt, dass beim Ableben des Geschäftspartners der Vertrag aufgelöst wird.

Leider besteht kein Anspruch auf den Neukundenbonus, da der Vertrag vorzeitig beendet wurde.

Wir bedauern Ihrem Wunsch nicht nachkommen zu können und bitten um Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

---
Ihr gas.de Kunden-Service-Team

20.10.2016 | 10:53
von ReclaBoxler-6502887 | Regelverstoß melden
Die Behauptung technisch nicht möglich mag zwar richtig sein, jedoch bilateral ohne weiteres möglich.
Die --- GmbH, insbesondere Hr. --- versicherte mir, dass es rechtlich in Ordnung sei die Kündigung zurückzunehmen.
Hierbei bedarf es allerdings der schriftlichen Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und der --- GmbH, auch via Email.
Der Netzbetreiber werde sich in keinerlei Weise querstellen, so wurde es mir versichert.
Es ist also eine reine Schutzbehauptung von Ihnen.

22.10.2016 | 16:41
von ReclaBoxler-6502887 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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