Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 497 Views | 18.10.2016 | 17:31 Uhr
geschrieben von T. Meister

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Durch Fehler von Telekom und Check24 kein Cashback

Bestell-/Kundennummer: 7662913

Ich hatte am 19.07.16 einen DSL Antrag durch Check24 bei der Telekom beantragt. Da nach 10 Tagen noch immer nichts an die Telekom übermittelt war, stornierte ich diesen wieder und machte am 01.08.16 (da wurden die Tarife günstiger) einen neuen Antrag - ebenfalls über Check24.

SCHLAGWORTE

Der neue Online Antrag mit der Nr. 7662913 wurde an die Telekom übermittelt,
und der Vertrag besteht nach wie vor, bzw. kam letztlich durch Check24 zustande,
da die Stornierung des ersten Antrags mit der Nr. 7644605 vom 19.07.16 von der Telekom irrtümlich als Storno des zweiten Auftrags vom 01.08.16 eingestuft wurde, aber gar nicht storniert werden sollte.

Dies verlangte mir eine Unmenge an Zeit ab. Zudem war ich tagelang ohne Anschluss, den ich aus beruflichen Gründen dringend benötigte.

Dies kann nicht mir als Fehler angelastet werden. Trotzdem gilt für Check24 natürlich dass der Vertrag nicht zustande gekommen sei, obwohl bereits die zweite Rechnung vorhanden und die Widerrufsfrist längst verstrichen ist.

Da der Vertrag aber als storniert gilt, werden mir nun die versprochenen 100 EUR Cashback sowie 30 EUR Sonderbonus (alles dokumentiert) vorenthalten.

Ich fühle mich getäuscht und betrogen, und verlange die Zahlung wie es vereinbart wurde. Weiterhin prüfe ich rechtliche sowie verbraucherschutzrechtliche Schritte.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der vereinbarten 100 EUR Cashback + 30 EUR Sonderbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.10.2016 | 17:31
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir entschuldigen uns vielmals für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind. Wir haben Ihre Beschwerde sofort an die DSL-Kollegen weitergeleitet. Wir prüfen sofort, warum die Auszahlung Ihres Cashbacks noch nicht erfolgt ist.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


25.10.2016 | 13:56
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir haben nun die Rückmeldung unserer Reklamation bezüglich Ihres Vertrages vom Anbieter erhalten. Der Vertrag ist über CHECK24 zustande gekommen und somit wird der Cashback in den kommenden Tagen auf das bei Bestellung angegebene Konto ausgezahlt.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



28.10.2016 | 18:19
von T. Meister | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen- und Herren,

ich bin erfreut darüber dass ich heute die Meldung erhalten habe, dass der Cashback - korrekterweise - nun überwiesen wird. Allerdings fehlen noch die 30 EUR Sonderbonus, die bei Abschluss versprochen wurden, und auch in meinem Account sichtbar als zugesprochen gelten. Ich würde mich freuen wenn dies auch noch zeitnah überwiesen wird.

16.11.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


16.11.2016 | 10:57
von T. Meister | Regelverstoß melden
Ich bestätige hiermit die korrekte Auszahlung des Cashbacks, nur für den ganzen Aufwand entschädigt eben niemand. Aber immerhin bin ich jetzt zum meinem Recht gekommen, so wie es von Anfang an hätte sein sollen. Der Fall ist hiermit für mich erledigt.



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