Durch Wolf gelöste Beschwerde. | 2576 Views | 20.10.2016 | 12:58 Uhr
geschrieben von Klaus Hülswitt

Wolf GmbH (Mainburg)

Probleme mit Gasbrennwerttherme Wolf CGB20

Ich habe 2010 ein Haus kernsaniert und vermietet. Als Heizung habe ich eine Wolf CGB 20 Brennwerttherme einbauen lassen. Der Heizungsbauer ist in der Zwischenzeit verstorben, eine jährliche Wartung seit 2011 wurde von dem Wolf-Fachbetrieb Manfred Meyer GmbH, Hannover, durchgeführt.

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Nach der diesjährigen Wartung erhielt ich eine Kostenvoranschlag über 929,56€. Ersetzt werden sollte nach 7 Jahren Laufdauer der Wärmetauscher sowie die Brennkammer mit Topf und Platte. Außerdem sei der "Verdränger an der Isolierung zerbrochen" und müsste erneuert werden. Der Wolf-Fachbetrieb will keinen Kulanzantrag stellen und auch nicht das zerbrochene Teil übernehmen. Wenn bei einer Demontage etwas zerbricht, muss der Kunde die Kosten übernehmen. Diese Kosten sind in dem Kostenvoranschlag nicht enthalten.

Im dem von mir bewohnten Objekt ist eine Junkerstherme installiert, die seit 1999 störungsfrei läuft. Ich halte einen derartig hohen Reparaturaufwand bei der Wolftherme für unangemessen. Leider zeigen die zahlreichen Beschwerden das Bild einer unausgegorenen Entwicklung aus, das den Ruf des Unternehmens doch nur schaden kann. Ich kann den Kauf einer Wolftherme nicht empfehlen. Der günstge Anschaffungspreis wird durch hohe Ersatzteilkosten kompensiert. Dient diese Strategie der Fertigungsauslastung und/oder der Gewinnoptimierung?

Auf jedenfall: nie wieder Wolf-Heizungstechnik!

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Anteilige Kostenübernahme z. B. 50%


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2016 | 12:58
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Hr. Hülswitt,

die Gewährleistungszeit auf Ihre Gasbrennwerttherme beträgt 2Jahre. Eine Kulanzregelung beschränkt sich auch einen kurzen Zeitraum nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Wir bitten um Verständnis, dass sich die Fa. Wolf GmbH nach einer Laufzeit von 7Jahren an keinen Kosten beteiligen kann.

Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem zuständigen Heizungsfachbetrieb.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.11.2016 | 13:29
von Klaus Hülswitt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein anderes Unternehmen hat die Ursachen erläutert und ein Gegenangebot gemacht. Es mussten einige Einstellungen vorgenommen werden.




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