Durch rhenag Rheinische Energie gelöste Beschwerde. | 231 Views | 10.11.2016 | 19:52 Uhr
geschrieben von Alwin Hart

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (Köln)

Keine Antwort auf Beschwerde wegen überhöhter Abschlagszahlungen

Bestell-/Kundennummer: 875.000.292-1

Kundenservice - gibts dort nicht bzw. keine Antwortung auf Reklamationen

Ich habe bereits am 12.10.2016 durch Mail an den Kundenservice der Rhenag AG die ab kommenden Monat angekündigten Abschlagszahlungen reklamiert. Diese Abschläge sind gegenüber dem tatsächlich erwarteten Verbrauch sowie ebenso gegenüber der beim Vertragsabschluss über Verivox angekündigten Beträge um einen Betrag von jährlich 102,24 € von der Rhenag AG überhöht angesetzt worden.

SCHLAGWORTE

Weil meine Reklamation vom 12.10. unbeantwortet blieb habe ich am 19.10.2016 nochmals durch Mail an die Rhenag AG die Berichtigung meiner Abschlagszahlungen sowie auch nochmals eine Rückantwort gefordert. Trotz Fristsetzung zur Antwort bis spätestens 21.10.2016 blieb auch meine zweite Reklamation unbeantwortet.

Telefonisch ist heute (24.10.) auch niemand erreichbar, nur eine Warteschleife sowie danach sofort die Endansage "alle Mitarbeiter sind im Gespräch wegen zuvieler Anrufer".

Gibt es bereits Erfahrungen solcher Art mit der Rhenag AG?

Ich bin nun kurz davor wegen der Nichtbeantwortung meiner Reklamationen die erteilte Lastschriftermächtigung zu widerrufen und künftig nur den über Verivox richtig berechneten und so vereinbarten Abschlagsbetrag mit Überweisung zu zahlen. Hätte dies ggf. Nachteile wegen dem ebenfalls bei der Rhenag AG vereinbarten Bonus?

Es ist ein allgemein Kreuz mit dem "Kundenservice" der Energieversorger. Warum gibt es ausgerechnet hier keine gesetzlichen Regelungen zum Kundenschutz vor unlauteren Praktiken?

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Meine Forderung an rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft: Berichtigung der angekündigten Vorauszahlungen auf den tatsächlich erwarteten Verbrauch


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


10.11.2016 | 20:10
von Alwin Hart gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


11.11.2016 | 11:01
von Alwin Hart | Regelverstoß melden
Hallo,

ich hatte diese Beschwerde bereits am 24.10. bei Ihnen eingereicht.

Sie veröffentlichen diese jetzt erst am 10.11. abends, nach über 17 Tagen.

Ich habe Ihnen noch gestern abend (am 10.11.) sofort mitgeteilt daß diese Beschwerde gelöst ist.

Heute morgen (11.11.) schreiben Sie dann noch Fa. Rhenag wegen meiner längst gelösten Beschwerde an.

Was soll das?

Ihr Kundenservice ist damit um Längen langsamer als der des von mir reklamierten Stromanbieters!

11.11.2016 | 11:01
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