Durch Visavis-Holidays endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 481 Views | 28.10.2016 | 10:41 Uhr
geschrieben von Oliver Duchardt

Visavis-Holidays GmbH (Rossbach-Wied)

Reise wurde zwei Tage vorher abgesagt

Ich habe im März 2016 über Groupon eine dreitägige Rom Reise gebucht.

Nachdem der erste Termin ausgebucht war, bekamen wir eine Bestätigung für Mitte Oktober.

Nachdem die Reiseunterlagen eine Woche vorher noch nicht da waren, habe ich dort angerufen und zweimal vertröstet, dass die Unterlagen kurfristig kommen würden.

Dann bekam ich zwei Tage vor Abflug die Mitteilung, dass die Reise wegen "Übertragungsfehler" abgesagt werden muss.

Daraufhin habe ich recherchiert und festgestellt, dass es sowohl noch Flüge gab, als auch Hotels verfügbar waren.

Daraufhin habe ich den Veranstalter noch mal angerufen und darauf bestanden, dass die Reise stattfindet und wollte einen Rückruf vom Geschäftsführer. Trotz Fristsetzung setzte sich niemand mit mir in Verbindung.

Daraufhin habe ich die Reise für circa 1.600 Euro selber gebucht und habe den Schadenersatz eingefordert. Da ich bisher kein Geld erhalten habe, werde ich nun Klage vor Gericht einreichen.

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Meine Forderung an Visavis-Holidays GmbH: Ersattung der Mehrkosten von circa 1.600 Euro


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
04.12.2016 | 20:10
Firmen-Antwort von: Visavis-Holidays GmbH
Abteilung: Flugabteiling

Visavis Holidays hat schon direkt dem Beschwerdeführer zu allen Einzelheiten geantwortet. Dabei wurde ihm auch mitgeteilt, an wen er sich wenden sollte, damit er seinen zum Teil berechtigten Anspruch durchsetzen kann.

Eine Klage vor Gericht ist gar nicht notwendig, da ein Teil des Anspruches unstreitig ist, der zweite Teil aktuell von der Versicherung geprüft wird.

Durch die Tatsache, dass möglicherweise nur ein Teil des Anspruches berechtigt sein könnte, kann hier an dieser Stelle leider keine Äusserung durch die Visavis Holidays stattfinden, da zur Zeit durch die von der Visavis Holidays für solche Zwecke abgeschlossene zuständige Versicherung geklärt wird, inwieweit und in welcher Höhe die neben dem zurückzuerstattenden Reisepreis auch weitergehende Auslagen erstattungsfähig sind.

Die Visavis Holidays darf deshalb gemäß Versicherungsvertrag keine rechts-vorgreiflichen Äusserungen tätigen. Die Versicherung (der Name ist dem Beschwerdeführer mitgeteilt worden und bekannt) ist deshalb zur Zeit der kompetente Ansprechpartner für die Rückerstattung des vom Beschwerdeführer geltend gemachten Betrages.

Eine Anmerkung zu der Annahme des Beschwerdeführers, dass "Flüge" und "Hotels" verfügbar gewesen seien:

Dies ist nicht zutreffend und vom Beschwerdeführer individuell gar nicht nachprüfbar (gewesen), da es sich bei dem Reiseangebot um eine ganz speziell rabattierte und ausschliesslich für einen begrenzten Kreis ausschliesslich von Kunden des bekannten Reisevermittlers zusammengestellte Sonderreise mit besonderen Bedingungen handelte, die ausschliesslich aus einem (zwar grossem, aber) begrenztem und geschlossenem Flug- und Hotelkontingent bestand und nicht aus am Markt einzeln frei käuflichen Flugsitzen und Hotel-Einzel-Zimmern.

Dies war dem Beschwerdeführer auch bekannt, da er e r s t n a c h Erwerb des Reisegutscheines - eben auf Grund des Verkaufs aus einem zahlen- und zeitmässig begrenzten Kontingent (welches auf der Homepage des Reise-Gutschein-Vermittlers auch ganz deutlich so dargestellt ist) - das Reisedatum mit Visavis Holidays zusammen (!) bestimmen konnte.

Der Beschwerdeführer konnte in keinem Falle wissen, ob im Kontingent der Visavis Holidays noch Flüge und /oder Hotelzimmer frei waren.

Das ändert freilich nichts an der unglücklichen Absage der Reise, die ganz sicher mit Unannehmlichkeiten für den Beschwerdeführer verbunden war, für die sich Visavis Holidays auch schon beim Beschwerdeführer entschuldigt hat. (Zum Ausgleich bereitet eben gerade deshalb die Versicherung der Visavis Holidays auch eine Rückerstattung des Reisepreises vor).

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.11.2016 | 11:34
von Oliver Duchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Veranstalter hat bisher nur den Reisepreis zurück erstattet, aber nicht die Mehrkosten


15.12.2016 | 09:10
von Oliver Duchardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der ursprüngliche Reisepreis wurde zwar von Groupon in der Zwischenzeit zurück erstattet, aber auf die restlichen ca. 1.200 € warte ich immer noch.

In dem Reiseangebot war erstens nicht vermerkt, dass die Reise ein begrenztes Kontingent hat und zweitens hatte ich ja eine Reisebestätigung von visavis-holidays erhalten, die 2 Tage vor Abflug vom Veranstalter ohne nähere Angabe von Gründen storniert wurde.
Dass es sich hierbei bei dem Veranstalter um gängige Praxis handelt, kann man jederzeit über eine Recherche bei holidaycheck.de feststellen. Dort gibt es viele Beschwerden, bei denen es genauso gelaufen ist.
Fakt ist, dass das Reiserecht nur bestimmte Gründe zulässt, um eine Reise abzusagen. Keiner dieser Gründe wurde bei der Stornierung angegeben.
Ich empfehle allen Interessenten zu absoluter Vorsicht bei diesem Anbieter. Ich zitiere aus der Mail des Reiseversicherers Travelsafe Assistance: "Das Amtsgericht Neuwied hat ein sogenanntes Prüfungsverfahren bezüglich einer möglichen Insolvenz (Aktenzeichen 21 IN 138/16) eingeleitet und am 21.10.2016 einen Gutachter mit der Frage beauftragt, ob überhaupt eine
Insolvenz vorliegt oder andere Gründe die Ursache dafür sind, dass die
Reisen nicht stattfinden. "
Das sagt ja wohl alles. Ich glaube nicht, dass ich meine Mehraufwendungen wiedersehe. So viel zur Antwort des Veranstalters!


03.01.2017 | 10:07
von Oliver Duchardt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Reiseveranstalter hat inzwischen Insolvenz angemeldet.
Hoffentlich greift sich der Staatsanwalt den Geschäftsführer Sauer wegen Insolvenzverschleppung




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