Durch Poco Service gelöste Beschwerde. | 3602 Views | 29.11.2016 | 10:24 Uhr
geschrieben von Stefan Lieder

Poco Service AG (Bergkamen)

Rückgabe der Ware, kein Geld zurück - nur noch Gutscheine

Ich habe am 08.11. einen Artikel in Ihrer Fiale in Leipzig zurück gegeben.

SCHLAGWORTE

Soweit so gut. Da ich den Artikel mit der EC-Karte bezahlt habe, dachte ich mir, das die Gutschrift über die EC-Karte läuft. Dadurch spart die Firma Gebühren ein.

An der Kasse gab es dann den Hinweis, das nur noch Gutscheine gibt. An der Kasse befand sich dann auch der kleine Hinweistext.

In den AGB´s habe ich nichts gefunden.

Auf Nachfrage, was passiert, wenn Poco Pleite geht und es eine Insolvenzversicherung gibt, kam nur eine Antwort vom Personal, das Poco nicht Pleite geht. Na ja, das wurde von Praktiker, Max Bahr und Unister Gruppe u. s.w. auch gesagt.

Für mich kommt es so vor, das die Firma Poco Domäne kein Geld - bzw. Reserven - mehr hat und kurz vor Zahlungsschwierigkeiten steht. Ansonsten würden sie ja das Geld zurück erstatten. So können sie mit dem Geld von meinen Konto weiterhin Wirtschaften und evtl. auch noch Zinsen bekommen.

Was würde passieren, wenn Poco pleite geht? Das Geld ist dann weg. Genauso wie die Geschäftsführung mit einem (oder mehreren) Koffern mit Geld.

Für mich sieht das aus wie eine Insolvenzverschleppung!

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Meine Forderung an Poco Service AG: 105 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.12.2016 | 13:21
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: Onlinemarketing

Sehr geehrter Herr Lieder,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Laut Gesetz ist kein Händler dazu verpflichtet, zurückgebrachte Ware in Form von Geld zurückzuerstatten und die Ausgabe eines Gutscheins basiert auf der Kulanz des Marktes. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Markt oder an unseren Kundendienst, den Sie kostenlos unter 0800 76 26 953 Montag bis Freitag von 10 - 18 Uhr, oder per E-Mail unter info spider monkey poco.de.

Ihr POCO-Team.

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2016 | 13:26
von Stefan Lieder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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