Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 212 Views | 18.11.2016 | 14:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1205208

primastrom GmbH (Berlin)

Falsche Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnr.: RNG-STR-01237071

Nach einem fehlgeschlagenem Umzugversuch, der von Primastrom nie bearbeitet wurde, habe ich von Primastrom eine Schlussrechnung erhalten, die schlicht nicht stimmte.

SCHLAGWORTE

folgende Widersprüche traten auf:

1. Abschlagszahlungen

Laut Aufstellung stehen 8 gezahlten Abschlagszahlungen a 45 € (Summe 360€) die zurückgebuchten Abschläge vom 03.08.2016 und 16.08.2016 gegenüber. Hierbei ist nicht aufgeführt, dass es sich bei der Rückbuchung vom 16.08.2016 um die Rückbuchung eines Betrages handelt, der unberechtigt am 15.08.2016 eingezogen haben und der nicht aufgelistet ist.

Desweiteren wurde mit der Mahnung vom 07.10.2016 über 55€, bestehend aus einem weiteren Abschlag a 45 € und 10€ Mahngebühren, eine weitere Abschlagszahlung, per Überweisung, am 11.10.2016 erhalten.

Die Kontoauszüge beweisen ebenfalls, dass bis auf die beiden Rückbuchungen im August alle Zahlungen getätigt wurden und diese mit der angegebenen Mahnung ausgeglichen ist.

2. Verbrauch/Arbeitspreis

In der Abschlussrechnug wurde für den 30.06.2016 einen Zählerstand von 4118 kWh angegeben. Diese Zahl ist schlicht falsch!

Im Umzugsschreiben vom (per E-Mail geschickt) habe ich einen abgelesenen Stand von 3958 kWh angegeben. der Verbrauch beträgt demnach 641 kWH

Dementsprechend ergibts sich für das Jahr 2016 folgende Rechnung:

647,68 kWh x 0.222605 €/kWh

= 144,18€ * 1,19 (Mehrwertsteuer)

=171,58 €+24,25€ (Dezember 2015)

=195,83€ Differenz: 15,88€

Ich fordere sie daher zur Zahlung von 105,88€, bestehend aus 2 vorenthaltenen Abschlagszahlungen a 45 € und dem Verbrauchsübersüberschuss von 15,88€, auf.

Desweiteren habe ich keine schriftliches Kündigungsschreiben erhalten.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Korrektur der Schlussrechnung gemäß der obigen Rechnung/ Austellung eines schriftlichen Kündigungsschreiben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2016 | 16:20
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte/r ReclaBoxler/in,

wir bedauern sehr, dass es zwischen Ihnen und primastrom zu Unstimmigkeiten gekommen ist und möchten uns hiermit für jedes Missverständnis entschuldigen.

Wir haben Ihre Einwände im Zusammenhang mit der Abschlussrechnung zur Kenntnis genommen und werden diese in der neuen Abrechnung entsprechend berücksichtigen. Momentan prüfen wir noch Ihren Zählerstand zum Zeitpunkt des Umzugs. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir unverzüglich eine Neuberechnung vornehmen und Ihnen eine korrigierte Abschlussrechnung zukommen lassen. Ein etwaiges Guthaben wird Ihnen selbstverständlich ausgezahlt.

Die Versendung einer Kündigungsbestätigung haben wir bereits veranlasst.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit bald zu Ihrer vollsten Zufriedenheit klären zu können. Im Falle einer Nachfrage stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


28.11.2016 | 10:24
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.12.2016 | 13:00
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.12.2016 | 14:07
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder die korrigierte Rechnung noch dad Kündigungsschreiben sind eingegangen.
Das einzige Schreiben war eine Anfrage, um 2017 wieder zu Primastrom zu wechseln.
Humor haben die Jungs!


19.12.2016 | 14:10
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.01.2017 | 14:58
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.01.2017 | 20:54
von ReclaBoxler-1205208 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigungsbestätigung zum 30.06.2016 ist mittlerweile eingegangen.
Fraglich bleibt warum von Juli bis September trotzdem Abschläge eingezogen wurden und diese in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt sondern sogar per Mahnung eingefordert wurden.
Sollte ich bis zum 31.01.2017 keine korriegierte Schlussrechnung erhalten, sehe ich diesen Fall als "endgültig nicht gelöst" an und übergebe ihn einem Anwalt.




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