872 Views | 15.11.2016 | 21:11 Uhr
geschrieben von Andrea Spiegler

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Ab-in-den-urlaub lockt mit 100 Euro Gutscheinen und ist insolvent

Es ist unglaublich, ab-in-den-urlaub wirbt mit 100 Euro Gutscheinen, wofür man angeblich Bargeld nach der Reise erhält. Ich hatte auch so einen Gutschein, das Geld jedoch nie bekommen. Wochenlang wurde ich hingehalten und belogen.

SCHLAGWORTE

Erst als ich mich jetzt über Facebook dort gemeldet habe, kam diese Antwort - unglaublich.

"Hallo Andrea,

die ab-in-den-urlaub-Betriebsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzgericht, Amtsgericht Leipzig hat mit seinem Beschluss vom 01.09.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ab-in-den-urlaub-Betriebsgesellschaft mbH angeordnet. Als vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Prof. Dr. L. F. F. bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Um das Massevermögen zu erhalten, erfolgt die Zustimmung in diesen Fällen regelmäßig nicht. Die Gutscheine, die vor dem Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung eingelöst wurden, können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Über die Anmeldung werden die Gläubiger 14 Tage nach der Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzverwalter informiert.

Viele Grüße, dein ab-in-den-urlaub. de-Team"

Ich wollte dies auf der Facebook-Seite von ab-in-den-urlaub de. öffentlich anzeigen, um andere davor zu warnen. Jedoch wurde mein Beitrag immer wieder sofort gelöscht.

Ich empfinde es als eine Frechheit, Kunden trotz Insolvenz weiter mit solchen Gutschein zu locken.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des Gutscheines von 100 Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


23.11.2016 | 07:20
von Andrea Spiegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher keine Antwort erhalten erhalten.


01.12.2016 | 13:06
von Andrea Spiegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe keine Antwort erhalten.


22.12.2016 | 09:32
von Andrea Spiegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde erneut ein Reisegutschein angeboten, welcher bis zum 28.02.2017 gültig ist!

Ich empfinde dies als reine Schikane. Es hat nichts mit Entschädigung oder Wiedergutmachung zu tun. Aufgrund der Insolvenz von Ab in den Urlaub habe ich meinen Urlaub für nächstes Jahr bereits bei einem anderen Unternehmen gebucht. Dieser Gutschein nützt mir also gar nichts.

Und zudem lockt Ab in den Urlaub ahnungslose Kunden, trotz Insolvenz, weiter fleißig mit Gutscheinen. Es ist unglaublich.


13.01.2017 | 00:00
von Andrea Spiegler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erwarte immer noch eine tatsächliche Entschädigung von 100 Euro für den versprochenen Gutschein. Ein neuer Reisegutschein nützt mir nichts, da ich bei einem insolventem Unternehmen keine Reise mehr buche, wenn ich bereits einmal betrogen wurde.




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