ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Sonderkündigung wird ignoriert - formal unzulässige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 02296352
Prioenergie Preiserhöhung, gerichtliches Urteil liegt vor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zum 01.12.2015 einen Stromvertrag mit ExtraEnergie geschlossen. Nach einem Jahr problemloser Lieferung erhielt ich am 28.09.2016 eine Strompreiserhöhung per E-Mail, die in einem Fließtext mitgeteilt wurde. Diese E-Mail habe ich durch Zufall erst letzte Woche 'herausgefischt'. Die Preiserhöhung war vollkommen intransparent und für mich als Konsument beim regulären Lesen nicht als solche zu erkennen.
Zum Glück bin ich mit dieser Meinung nicht alleine:
Die versteckt mitgeteilte Preiserhöhung entspricht nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot
gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz, ist folglich unwirksam und muss nicht bezahlt werden.
Diesbezüglich wurde ExtraEnergie bereits am 15.04.2014 von der VZ Sachsen abgemahnt.
Siehe www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhöhung .
Auch am 09.12.2015 kommt das Landgericht in Düsseldorf zu diesem Urteil: Laut dem Gerichtsurteil (Az. 12 O 177/14) darf der Energieversorger Preiserhöhungen nicht in Form einer scheinbar unbedeutenden E-Mail verschicken. www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/238297A.pdf.
Ich nehme die Preiserhöhung nicht in Kauf. Deshalb fordere ich meinen Sonderkündigungsrecht zum 01.12.2016.
Ich behalte mir vor, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie vorzubringen, sowie die Verbraucherzentrale Sachsen darüber zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
24.11.2016 | 12:56
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits separat per E-Mail kontaktiert. Gern können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten weitere Fragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Der Sachverhalt wurde schnell gelöst.