Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 320 Views | 24.11.2016 | 21:06 Uhr
geschrieben von Helgo Fritze

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung als E-Mail Anhang

Bestell-/Kundennummer: 000122695701

Stromio akzeptiert das von mir am 17.11.2016 per E-Mail übermittelte Kündigungsschreiben nicht. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Das heißt nur als Brief. Diese Formulierung ist seit einiger Zeit bei Online abgeschlossenen Verträgen sowieso nicht mehr erlaubt.

In den AGB wird aber auch die verbindliche elektronische Kommunikation vorgeschrieben.

Der darauf versendete Brief mit Einschreiben wurde dann durch das Wochenende erst am 21.11.2016 zugestellt. Somit einen Tag zu spät, um die 6 Wochenfrist einzuhalten.

Die Kündigung wurde mir daraufhin für den 31.2017 bestätigt.

Dieses Kündigungsverhalten von Stromio ist zutiefst unseriös und man kann Neukunden nur warnen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 31.12.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2016 | 13:19
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Fritze,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.11.2016 | 02:28
von ReclaBoxler-2409917 | Regelverstoß melden
Hallo Hr. FRITZE,

nett von Ihnen, daß Sie Neukunden von Stromio auf die "Kündigungs-Falle" aufmerksam machen. Nicht jeder Kunde liest die AGB aufmerksam durch und die Annahme, daß ein online abgeschlossener Vertrag auch online gekündigt werden könnte, ist naheliegend. Nach meinem "Rechtsgefühl" sollte eine ordentliche Kündigung per E-Mail rechtskräftig sein.

Um etwaigen Problemen bei der Kündigung vorzubeugen, ist es ratsam, sich an die AGB von Stromio zu halten und die Kündigung per Einschreibebrief lt. §20 IV AGB "Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend" vorzunehmen. "Der Lieferant woll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. "

Mein Tipp: Die Frist einer ordentlichen Kündigung beträgt 6 Wochen. Um dem Problem, daß ein Kündigungsschreiben z. B. um 1 Tag zu spät beim Lieferanten eingeht, vorzubeugen, kann der Kunde sicherheitshalber auch schon 8 Wochen vor Vertragsende per EINSCHREIBE-BRIEF kündigen und um eine umgehende Bestätigung der Kündigung bitten. Auf diese Weise erspart er sich viel Ärger.

29.11.2016 | 11:31
von Helgo Fritze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung wurde zum 31.12.2016 bestätigt.




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