Durch IKK classic gelöste Beschwerde. | 973 Views | 25.11.2016 | 12:26 Uhr
geschrieben von Kerstin Meinert

IKK classic (Dresden)

Krankengeld für zwei Tage abgezogen

Krankengeld für zwei Tage abgezogen, Kündigung nicht akzeptiert.

Ich bin seit fast 28 Jahren Mitglied bei dieser Krankenkasse und habe im Oktober das erste Mal Krankengeld beantragt, meine Zahlung kam erst am 24.11.2016 an, nachdem ich des öfteren nachgefragt habe, es fehlten angeblich immer irgendwelche Krankenscheine, die ich persönlich in Oberhausen abgegeben habe, jetzt zieht diese Krankenkassse mir zwei Tage von meinem Krankengeld ab, die Sprechstundenhilfe meines Arztes hat persönlich mit Fr. F. in Essen telefoniert und ihr erklärt, dass ich wegen einer starken Durchfallerkrankung nicht persönlich vorbeikommen konnte und dass man zwei Tage zurückschreiben kann, am Telefon wurde es akzeptiert und schriftlich kam dann, die zwei Tage werden angezogen, bin dann wieder zu meinem Arzt und er bescheinigte es mir noch mal schriftlich, es wurde nicht anerkannt.

Habe diese Krankenkasse gekündigt, war nicht der erste Vorfall. Kündigung wird nicht akzeptiert, da ich kein Mitglied bin.

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Meine Forderung an IKK classic: Die zwei Tage bezahlen, Kündigungsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2016 | 12:26
Firmen-Antwort von: IKK classic
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit unserem Service sind. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und nehmen Kontakt mit der Fachabteilung auf. Bitte teilen Sie uns hierzu über unser gesichertes Kontaktformular Ihr Anliegen mit. https://www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-classic/ueber-uns/kontakt/anregung-und-kritik/

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Vielen Dank!

Ihre IKK classic

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.11.2016 | 17:46
von W. S. | Regelverstoß melden
Sie sind nicht allein mit dem "Jobcenter 2.0"!

https://www.jameda.de/dresden/krankenkassen/ikk-classic/bewertungen/3132_2/

28.11.2016 | 18:50
von Kerstin Meinert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.12.2016 | 21:04
von Kerstin Meinert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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