DEVK (Hamburg)
Parkplatzunfall: DEVK lehnt Schadenteilung 50:50 ab
Bestell-/Kundennummer: Schaden 2016.11.15.06206.9
Eigene Versicherung reguliert unkompliziert 50% des Schadens des Unfallgegners während die DEVK (Versicherung des Unfallgegners) sich kategorisch weigert ebenso 50% meines Schadens zu übernehmen.
"Kommt eszu einer Kollision zwischen einem Pkw, der in eine Parkbucht einfährt und einer gerade geöffneten Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs, so ist eine Schadenverteilung von 50:50 vorzunehmen. " (OLG Frankfurt)
Obwohl die Rechtsprechung zu dem meiner Frau passierten, beinahe klassischen Parkplatzunfall eindeutig und einleuchtend scheint, weigert sich die DEVK (Versicherung des Unfallgegners) kategorisch gegen die hälftige Übernahme unseres Schadens. Zum Unfallhergang ist zu sagen, dass meine Frau mit unserem Pkw in die Tür des parkenden Pkw gefahren ist, weil diese plötzlich unerwartet (und offensichtlich ohne die notwendige Aufmerksamkeit/Schulterblick) geöffnet wurde.
Für die DEVK gibt es "kein Verschulden unseres Kunden" und sie bezeichnet ihre Ablehnung unseres Schadens als "zweifelsfrei". Dass ihr Kunde offenbar seine Sorgfaltspflicht beim Aussteigen verletzt hat, scheint für die DEVK nicht von Belang zu sein.
Vielleicht ist es auch nicht unerheblich zu erwähnen, dass unsere Versicherung ohne zu Murren 2989,34 EUR an den Unfallgegner bezahlt hat, während 50% unseres Schadens auf "nur" 492,48 EUR betragen.
16.12.2016 | 14:57
Abteilung: Online-Dialoge
Sehr geehrter ReclaBox-User,
wenn man eine Ablehnung erhält, ist das natürlich immer enttäuschend.
Ich habe die verantwortlichen Kollegen informiert, dass Sie unzufrieden sind.
Sie werden sich den Fall nochmal genau ansehen und sich kurzfristig bei Ihnen zurückmelden.
Viele Grüße
Ihre DEVK