Durch DEVK gelöste Beschwerde. | 551 Views | 15.12.2016 | 09:27 Uhr
geschrieben von Jan Posekardt

DEVK (Hamburg)

Parkplatzunfall: DEVK lehnt Schadenteilung 50:50 ab

Bestell-/Kundennummer: Schaden 2016.11.15.06206.9

Eigene Versicherung reguliert unkompliziert 50% des Schadens des Unfallgegners während die DEVK (Versicherung des Unfallgegners) sich kategorisch weigert ebenso 50% meines Schadens zu übernehmen.

"Kommt eszu einer Kollision zwischen einem Pkw, der in eine Parkbucht einfährt und einer gerade geöffneten Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs, so ist eine Schadenverteilung von 50:50 vorzunehmen. " (OLG Frankfurt)

SCHLAGWORTE

Obwohl die Rechtsprechung zu dem meiner Frau passierten, beinahe klassischen Parkplatzunfall eindeutig und einleuchtend scheint, weigert sich die DEVK (Versicherung des Unfallgegners) kategorisch gegen die hälftige Übernahme unseres Schadens. Zum Unfallhergang ist zu sagen, dass meine Frau mit unserem Pkw in die Tür des parkenden Pkw gefahren ist, weil diese plötzlich unerwartet (und offensichtlich ohne die notwendige Aufmerksamkeit/Schulterblick) geöffnet wurde.

Für die DEVK gibt es "kein Verschulden unseres Kunden" und sie bezeichnet ihre Ablehnung unseres Schadens als "zweifelsfrei". Dass ihr Kunde offenbar seine Sorgfaltspflicht beim Aussteigen verletzt hat, scheint für die DEVK nicht von Belang zu sein.

Vielleicht ist es auch nicht unerheblich zu erwähnen, dass unsere Versicherung ohne zu Murren 2989,34 EUR an den Unfallgegner bezahlt hat, während 50% unseres Schadens auf "nur" 492,48 EUR betragen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DEVK: Unverzügliche Erstattung meines Schadens entsprechend der angemessenen Schadenverteilung von 50:50


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.12.2016 | 14:57
Firmen-Antwort von: DEVK
Abteilung: Online-Dialoge

Sehr geehrter ReclaBox-User,

wenn man eine Ablehnung erhält, ist das natürlich immer enttäuschend.

Ich habe die verantwortlichen Kollegen informiert, dass Sie unzufrieden sind.

Sie werden sich den Fall nochmal genau ansehen und sich kurzfristig bei Ihnen zurückmelden.

Viele Grüße

Ihre DEVK

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


20.12.2016 | 23:23
von Jan Posekardt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die DEVK hat sich wie angekündigt umgehend bei mir gemeldet und mir eine Zahlung von 300€ angeboten. Um eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden habe ich zugestimmt. An meiner Rechtsauffassung ändert dies allerdings nichts.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!