Durch 1&1 Telecom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 352 Views | 02.12.2016 | 18:02 Uhr
geschrieben von Marie Werther

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Seltsam hohe Rechnung wegen kostenpflichtiger 2,9ct/min Rufnummer

Bestell-/Kundennummer: 500363484

83 Euro Zuviel, angeblich 47 Std und 50Minuten eine kostenpflichtige Rufnummer angerufen

schlechtester Kundenservice den ich bisher erlebt habe. Kein Versuch einer Einigung, 1&1 verhält sich völlig gegen das Telekommunikationsgesetz, in dem unter anderem aufgeführt ist, dass der Provider eine Bringschuld hat.

Trotz widerspruch Anschlusssperre, ohne schriftliche Ankündigung 14 Tage vorher (TKG-Telekommunikationsgesetz), kein technisches Prüfprotokoll (TKG), kein Versuch einer Aufklärung.

Gemeldet an Verbraucherschutzzentrale und Bundesnetzagentur, zudem lassen wir prüfen ob hier das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht.

Ergebnis noch offen.

Fazit: Ich kann jedem nur abraten einen Vertrag bei diesem Mobilfunkprovider zu unterschreiben

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Rechnunwgskorrektur auf den abgeschlossenen Basispreis


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


09.12.2016 | 19:32
von Marie Werther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In der Folgerechnung waren erneut 29€ für Anrufe berechnet. Auf Grund der Androhung von Inkasso und Rechtsanwalt knickte meine Stieftochter ein und bezahlte die offene Rechnung. Das Problem ist damit jedoch nicht vom Tisch. Die Antwort durch die Rechtsberatung der Verbraucherschutzzentrale bestätigt unser avorgehen. Wir haben korrekt reagiert und 1&1 kam bisher seinen Pflichten nicht nach. Zudem hat 1&1 lediglich das Recht über einen Durchschnittsbetrag der Rechnungen aus den letzten 6 Monaten. Eine Email haben wir noch bekommen, dass 1&1 sich nun angeblich um das Problem kümmern will. Beim bisherigen Verhalten des Unternehmens bezweifle ich, dass dabei was sinnvolles rauskommt. Hilft uns somit nichts, dass wir korrekt vorgegangen sind.
Ergebnis weiter offen außer dass eine Schülerin um nun insgesamt 141. -€ auf Grund von Abzocke ärmer ist.


10.12.2016 | 08:33
von Marie Werther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich möchte doch gerne Bezug auf den Kommentar von Herrn Drescher nehmen.
In unserem Fall geht es nicht um Drittanbieter. Zudem geht es um keine App sondern um Anrufe (die bestritten werden) zu Festnetznummern.
Bevor man hier Grundsätze aus dem deutschem Recht aufführt sollte, nein, muss man vorher mal reinsehen.
Im Telekommunikationsgestz (TKG) stehen unter anderem auch die Pflichten eines Providers. Und aus dem Gesetz kann man sich sehr gut herauslesen was 1&1 zu tun gehabt hätte.
Nach einem Widerspruch muss der Provider erst einmal darlegen, dass diese Anrufe von diesem Anschluss ausgingen. Dazu gehört u. a. Ein technisches Prüfprotokoll. Paragraph 45i TKG Der Anbieter muss nachweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Diese technische Prüfung wurde uns bis heute nicht vorgelegt!
Unstrittig ist, da gebe ich Ihnen Recht, dass ich als Nutzer für mein Gerät verantwortlich bin und dafür zu sorgen habe, dass dieses Schadsoftware frei ist.
Wir haben uns am deutschen Gesetz orientiert und entsprechend gehandelt. Genau das kann ich beim Provider aktuell nicht erkennen und das wird ans auch durch die Rechtsberatung der Verbraucherschutzzentrale bestätigt!


24.12.2016 | 11:41
von Marie Werther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich kam eine E-Mail, dass man sich
um unser Anliegen kümmern will. Das ist geschätzt 3 Wochen
her, seit dem Sendepause. Wir warten ab, ob noch was passiert


16.01.2017 | 21:03
von Marie Werther endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


20.01.2017 | 13:05
von ReclaBoxler-1407638 | Regelverstoß melden
Guten Tag,

kann es sein das es eine/mehrere der in dieser Liste angegebenen Nummern war?

https://hilfe-center.1und1.de/rechnung-c85326/rechnungspositionen-c85331/berechnung-von-service--und-konferenzdiensten-a793873.html



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