Durch mydays gelöste Beschwerde. | 1025 Views | 02.12.2016 | 17:58 Uhr
geschrieben von Michael Warnke

mydays GmbH (München)

Gutschein nicht umgetauscht/erstattet

Hallo zusammen,

BILDER
1 reclabox beschwerde de 131270 thumb
1 Bild

ich möchte Ihnen gerne unseren Vorfall zu einem Geschenkgutschein der Fa. mydays GmbH aus München schildern.

Wir hatten einen mydays Gutschein (einzulösen im Restaurant „Der Zinke“ in 37308 Heiligenstadt) geschenkt bekommen. Den ursprünglichen, von uns gebuchten, Termin im Restaurant „Der Zinke“ konnten wir aus privaten Gründen leider nicht wahrnehmen und haben dann diesen Termin telefonisch und auf Wunsch des Restaurants auch per E-Mail abgesagt. Nun wollten wir endlich unseren Gutschein einlösen und hatten um einen neuen Termin beim Restaurant „Der Zinke“ in Heiligenstadt gebeten. Leider bekamen wir nach mehrfacher Anfrage keine Rückantwort. Recherchen unserseits im Internet haben ergeben, dass das Restaurant seit Sommer 2016 geschlossen hat. Daraufhin haben wir online versucht den Gutschein gegen ein anderes Event umzutauschen (wird ja angeboten). Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass unser Gutschein bereits abgerechnet wurde –wie kann das sein? Wir haben uns dann an die Fa. mydays gewandt und um Klärung dieses Vorfalls gebeten. Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes! Lesen Sie bitte den u. a. E-Mailverkehr.

Wir haben nachweislich den Termin beim Restaurant „Der Zinke“ in Heiligenstadt abgesagt und sind nie dort gewesen. Zudem ist beim Einlösen der Gutschein zwingend mitzubringen. Diesen Gutschein haben wir immer noch in unseren Händen. Wie kann dann die Fa. mydays eine Abrechnung vornehmen? Hier versucht sich die Fa. mydays, mit allen Mitteln, aus der Verantwortung zu ziehen. Das ist für mich kein Buchungsfehler oder ähnliches, sondern Betrug. Ich finde es eine Unverschämtheit, seine Kunden so „im Regen“ stehen zu lassen. Dies ist meine letzte unbürokratische Bitte den Vorfall zu klären. Sollte die Rückmeldung der Fa. mydays negativ sein, werde ich über meine Rechtschutzversicherung einen Anwalt beauftragen auf Schadensersatz zu klagen. Zudem werde ich auf allen mir zur Verfügung stehenden Internetplattformen sowie im Freundeskreis etc. diesen Vorfall entsprechend schildern. Bekomme ich eine positive Rückmeldung, werde ich selbstverständlich positiv reagieren.

E-Mailverkehr zu diesem Vorfall:

Hallo Fam. Warnke,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Leider reicht dieser Schriftverkehr nicht aus, da keine Mail des Veranstalters vorliegt. Wir wissen nicht, ob der Veranstalter sie darauf hin kontaktiert hat oder nicht. Hinzu kommt, dass bei einer Absage so kurz vorher, die meisten Veranstalter keine Verschiebung mehr zu lassen, da mit der Teilnahme bereits kalkuliert wurde.
Wir dürfen hier nicht eingreifen und können Ihnen daher keine Möglichkeiten anbieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Wussten Sie schon, dass wir in der Adventszeit längere Service-Zeiten für Sie eingerichtet haben? Sie erreichen uns Mo. -Fr. von 08:00-22:00 Uhr sowie Sa. -So. von 10:00-16:00 Uhr.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Weihnachtliche Grüße,
Nadine vom mydays TeamCustomer Care
mydays GmbH Riesstraße 2280992 München
Hotline:089 / 211299933 (Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr, Sa 10:00-16:00 Uhr; außer an bundesweiten Feiertagen) E-Mail: Bei Rückfragen antworten Sie einfach auf diese E-Mail

Wenn Sie auf diese Mail antworten wollen, achten Sie darauf, den Text oberhalb zu schreiben und nicht im oder unter dem Text.

Anfrage von Ihnen · 01.12.2016 11:45

WG: WG: WG: Reservierung

Hallo mydays Team,

dass Sie uns keine positive Rückmeldung geben können, können wir leider
nicht nachvollziehen. Das wir am 31.07.2015 den Termin für unsere
Reservierung absagen mussten, können Sie aus dem u. a.
E-Mail-Schriftverkehr entnehmen und somit auch die Vereinbarungen, die

SCHLAGWORTE

getroffen wurden.

Wir haben unseren Termin am 31.07.2015 vormittags telefonisch abgesagt
(meine Frau war an diesem Tag krankgeschrieben und bettlägerig -dies kann
bei Bedarf durch unseren Arzt bescheinigt werden-). Das Telefonat haben
meine Eltern und ein befreundetes Ehepaar, die zu Besuch waren, mithören
können und nach Rücksprache kann dies auch bestätigt werden. Das Restaurant
"Der Zinke" in Heiligenstadt bat uns in diesem Telefongespräch, den Termin
für 31.07.2015 per E-Mail abzusagen, was wir dann auch getan haben (siehe
E-Mail vom 29.07.2015).

Wie kann es hier zu einem/einer Buchungsschluss/Abrechnung kommen obwohl
wir den Termin gar nicht wahrgenommen haben?
Wir sollten zum Erlebnis unbedingt unser Ticket mitbringen (wahrscheinlich
zwecks Abrechnung). Wir sind immer noch im Besitz unseres Tickets. Wie kann
dann eine Abrechnung vorgenommen werden, wenn unser Ticket im Restaurant
"Der Zinke" nie zur Einlösung abgegeben wurde?

Sie fragen uns, warum wir uns erst jetzt melden und das bei einer zeitnahen
Rückmeldung das Restaurant hätte befragt werden können. Wie sollen wir denn
bitte wissen, dass das Restaurant plötzlich schließt? Nach unserer Anfrage
(siehe E-Mail vom 18.11.2016) für einen neuen Termin zur Einlösung unseres
Gutscheins, haben wir vom Restaurant "Der Zinke" keine Antwort erhalten.
Durch Recherche im Internet mussten wir dann erfahren, dass das Restaurant
mittlerweile geschlossen hat.

M. E. haben wir uns vorschriftsmäßig verhalten und können dies anhand des
E-Mail-Verkehrs dokumentieren. Wir bitten Sie nochmals den Vorgang zu
prüfen und hoffen auf positive Rückmeldung/Kulanz ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen
Best regards
Familie Warnke

_________________________________________________________

Hallo Fam. Warnke,

wir bedauern sehr, dass Sie Ihren damaligen Termin aus gesundheitlichen
Gründen absagen mussten.

Nach Buchungsschluss gehen Sie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem
Veranstalter (in Ihrem Fall mit "Der Zinke - Restaurant mit Einblick") ein
und mydays darf als reiner Vermittler nicht mehr eingreifen. Wir wissen
nicht, was damals vorgefallen ist und welche Vereinbarung Sie beide
getroffen haben.

Schade auch, dass Sie sich erst jetzt melden. Bei einer zeitnahen
Rückmeldung hätten wir das Restaurant noch fragen können. Da er
mittlerweile seinen Betrieb eingestellt hat, können auch wir nichts mehr
heraus finden.

Es tut uns leid, Ihnen keine positivere Antwort zukommen zu lassen und
hoffen hier auf Ihr Verständnis.

Viele Grüße,

Nadine vom mydays Team
Customer Care

mydays GmbH
Riesstraße 22
80992 München

Hotline: 089 / 211299933
(Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr, Sa 10:00-16:00 Uhr; außer an bundesweiten
Feiertagen)
E-Mail: Bei Rückfragen antworten Sie einfach auf diese E-Mail

Wenn Sie auf diese Mail antworten wollen, achten Sie darauf, den Text
oberhalb zu schreiben und nicht im oder unter dem Text.

__________________________________________________________

Anfrage von Ihnen · 18.11.2016 14:20

Umtausch / Erstattung Gutschein
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass der Gutschein 69DFB87D NICHT durch uns
eingelöst wurde!
Aus langwierigen gesundheitlichen Gründen haben wir damals die
Reservierung für den 31.07.2015 per Mail leider absagen müssen. Nun endlich
wollten wir dieses Ereignis erleben und haben das Restaurant "Der Zinke"
kontaktiert um einen neuen Termin zu vereinbaren -- vergeblich.
Bis heute ohne Antwort. (siehe Anlagen)
Aus dem Bekanntenkreis haben wir in Erfahrung bringen können, dass das

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Restaurant seit Ende Sommer diesen Jahres geschlossen ist.
Nach Rücksprache mit Maydays haben wir eine Referenznummer zum Umbuchen
bekommen. Dieses wollten wir jetzt nutzen und mussten feststellen, dass
Herr Zinke unseren damals abgesagten Termin bei Ihnen bereits abgerechnet
hat. Für uns unverständlich!
Da es ein Geschenk von unserem Sohn ist, war der ganz Vorfall umso
ärgerlicher!

Der Kauf des Gutscheines ist bei Maydays erfolgt, daher ist der Kaufvertrag
mit Maydays und NICHT mit dem Restaurant "Der Zinke" zustande gekommen.
Wir möchten Sie bitten, der Sache nachzugehen und uns eine positive
Rückmeldung zu geben.
Damit wir die Gelegenheit bekommen das Geschenk / den Gutschein doch noch
einlösen zu können!

Da man in der heutigen Zeit ständig alles Mögliche bewerten muss, wundert
es uns, dass Sie nicht nach Beurteilung unsererseits zu diesem Event gefragt
haben. So hätte man bei Zeiten diesen Betrug aufdecken können.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Familie Warnke

___________________________________________________________

-----Original-Nachricht-----
Betreff: WG: WG: Reservierung
Datum: 2016-11-05T12:36:33+0100
Von: "michael.warnke spider monkey t-online.de"
An: "info spider monkey derzinke.de"

Hallo,

gern erwarten wir eine positive Rückmeldung von Ihnen.

danke

viele Grüße
Fam. Warnke

-----Original-Nachricht-----
Betreff: WG: Reservierung am Freitag, 31.07.2015 - 18 Uhr
Datum: 2016-10-31T19:30:53+0100
Von: "michael.warnke spider monkey t-online.de"
An: "info spider monkey derzinke.de"

Hallo,

nun endlich möchten wir gern den Gutschein einlösen.
Bitte entschuldigen Sie, aber aus persönlichen Gründen war es uns nicht
eher möglich.
Leider liegt uns keine Antwort zu meiner Mail vom 29.07.2015 von Ihnen vor.

Wir hoffen, wir bekommen dennoch von Ihnen eine positive Rückmeldung.

Gern würden wir am 16. / 23. oder 30. November bei Ihnen zu Gast sein.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Fam. Warnke

-----Original-Nachricht-----
Betreff: Reservierung am Freitag, 31.07.2015 - 18 Uhr
Datum: 2015-07-29T12:48:12+0200
Von: "michael.warnke spider monkey t-online.de"
An: "info spider monkey derzinke.de"

Hallo,

wie heute Vormittag bereits telefonisch mitgeteilt, müssen wir leider die
Reservierung für Freitag, den 31.07.2015 aus Krankheitsgründen absagen.

Als Anlage habe ich Ihnen das Ticket von Mydays beigefügt.

Wir werden natürlich, sobald es geht, uns wegen einem neuen Termin mit
Ihnen in Verbindung setzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Viele Grüße aus Göttingen
Fam. Warnke

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an mydays GmbH: Umtausch Gutschein für ein anderes Event


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2016 | 10:36
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Liebe Fam. Warnke,

vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.

Sie haben den Termin bei "Der Zinke - Restaurant mit Einblick" zwei Tage vor Durchführung storniert. Da wir nicht vor Ort waren, können wir nicht wissen, welche Konsequenzen das Restaurant mündlich oder schriftlich mit Ihnen vereinbart hat. Mittlerweile gibt es das Restaurant nicht mehr und daher konnten wir es für eine abschließende Klärung auch nicht mehr erreichen.

Folgende Stornobedingungen gelten bei einer Terminverschiebung/stornierung:

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 25 Euro vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30% vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35% vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50% vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65% ab dem Tag (des Beginns) : 80%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %.

Das sind die AGB des Restaurants, welche Sie bei Buchungsschluss akzeptiert haben. Demzufolge hätten Sie ein Recht auf eine Auszahlung in Höhe von 34,30 € gehabt. Wie bereits gesagt, wissen wir weder, was vereinbart, noch ob die Zahlung bereits an Sie geleistet wurde.

Aus reiner Kulanz werden wir Ihnen ein Angebot machen: Sie erhalten einen Kulanz-Gutschein von uns, mit welchem Sie ein neues Erlebnis bei mydays buchen können! Die Gutscheindaten schicken wir Ihnen in einer persönlichen E-Mail zu.

Weitere Entgegenkommen wird es nicht geben und wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis.

Viele Grüße, Nadine vom mydays Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


23.01.2017 | 10:50
von Michael Warnke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen;

Ich habe von der Fa. maydays auf Kulanz die Hälfte des Gutscheinwertes (50,-€) erstattet bekommen. Ich musste dies letztendlich akzeptieren => besser als gar nichts.
DANKE an ReclaBox

MfG M. Warnke




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!