Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 446 Views | 05.12.2016 | 10:36 Uhr
geschrieben von Christine Prütz

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Rückzahlung Guthaben auf Bankkonto, Anpassung Abschläge

Bestell-/Kundennummer: 02 47 38 95

Guthaben von mehr als 200 Euro soll auf Kundenkonto gutgeschrieben werden (statt direkter Auszahlung), Abschläge nur minimal nach unten angepasst (rund 30-40% zu hoch).

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die Zusendung der Jahresrechnung.

  • Überweisen Sie bitte das Guthaben i. H.v. 222,96 Euro unverzüglich auf das Ihnen bekannte Bankkonto. Ich verweise hier auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14). Einer Gutschrift auf meinem Kundenkonto stimme ich ausdrücklich nicht zu, zudem widerspricht diese Regelung Ihren AGB.
  • Des Weiteren ist die Anpassung der Abschläge von 88 Euro auf 83 Euro nach unten auf Basis des Verbrauchs i. H.v. 2812 kWh bei weitem nicht ausreichend.
  • Arbeitspreis multipliziert mit dem Vorjahresverbrauch zzgl. Grundpreis ergeben einen monatlichen Abschlag in Höhe von circa 71 Euro. Abschläge sollen sich am mutmaßlichen Verbrauch ausrichten - OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14). Reduzieren Sie daher bitte die monatlichen Abschläge entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Unverzügliche Überweisung des Guthabens auf Bankkonto; Abschläge, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.12.2016 | 10:44
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Prütz,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Sobald eine Klärung erfolgt ist, werden wir Sie unverzüglich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.12.2016 | 11:51
von Christine Prütz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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