Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)
E15 Fehler nach 16 Monaten
Ich wollte hier mal meinen Frust kundtun.
Unsere Spülmaschine stoppte Mitte November mit dem Fehler E15. Mein Freund versuchte dann auf eigene Faust die Maschine wieder zum laufen zu bringen. In dem Untertopf wo sich der Motor befindet, soll angeblich Salz reingelaufen sein und hat damit das Kunststoff beschädigt. Der Techniker gab an, dass die Kosten sich auf ca. 200 € belaufen würden. Die Garantie sei eh nicht vorhanden, da wir selbst schon tätig geworden sind.
Wie kann es sein, dass nach so kurzer Zeit die Maschine einen Totalschaden aufweißt? Was habe ich da für ein Gerät gekauft? Qualität? NEIN! Eher ein überteuertes Gerät, dass nach knapp 1 Jahr den Geist aufgibt. Das einzige was wir hier bezahlt haben war der Name. Mehr nicht. Aus Sicherheitsgründen haben wir das Gerät lahmgelegt.
Mein Fazit: NIE wieder ein Gerät von Bosch! Leider wird man genau solche Qualität weiter kommunizieren!
08.12.2016 | 13:23
Abteilung: KDD-STK
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne haben wir Ihr Anliegen sorgfältig geprüft.
Natürlich verstehen wir Ihre Verärgerung über den frühzeitigen Ausfall Ihrer Geschirrspülmaschine. Um Sie vor einem Geräteausfall zu schützen, gewährt der Hersteller gemäß den geltenden Garantiebedingungen 24 Monate Garantie auf nachweislich festgestellte Herstellungs- und Materialfehler.
Die Fehlermeldung E15 bedeutet zunächst einmal, dass Wasser in die Bodenwanne gelangt ist. Die Ursachen für die Undichtigkeit sind sehr vielfältig und lassen sich durch eine sorgfältige Überprüfung des Gerätes genau lokalisieren.
In Einzelfällen kann der Kunde sich auch befähigt fühlen, fachkundige Reparaturen selbst auszuführen zu können. Hier rät unser Hersteller,
dass nur durch qualifiziertes und unterwiesenes Fachpersonal (Elektrofachkraft) Eingriffe in das Gerät vorgenommen werden darf.
Durch eine nicht fachgerechte Reparatur kann die einwandfreie Funktion sowie die Sicherheit des Gerätes beeinträchtigt werden, woraus erhebliche Gefahren für Leib und Leben entstehen können. Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßem Einbau durch Dritte.
Darüber hinaus erlischt der Garantieanspruch, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind.
Da Sie selbst einen Reparaturversuch unternommen haben und diverse Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, lehnen wir korekterweise den Garantieanspruch ab.
Auch wenn wir Ihre Enttäuschung nachvollziehen können, lässt der Sachverhalt keine andere Entscheidung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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