Saturn (Ingolstadt)
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung nicht bei Saturn
Bestell-/Kundennummer: 40455145
Ich habe mir am 13.02.2015 eine IPhone 5 S bei Saturn gekauft und seit Sonntag geht das Touch ID leider nicht mehr. Heiute war ich in Saturn Filiale in Mülheim und habe den Mangel vorgezeigt und wurde von der Marktleitung eines Besseren belehrt. Das ich nur 12 Monate Garantie habe und wenn ich meine Smartphone reparieren lasen möchte muss ich 29,90 Euro für den Kostenvoranschlag und die Repaeratur bezahlen. Ich habe die Filialleitung aufgefordet diis mir schriflich zubestätigen aber das wollte er leider nicht, weil es quasch ist.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt auf einen neu gekauften Artikel 2 Jahre. Es gibt dem Kunden die Sicherheit, innerhalb dieser 2 Jahre im Falle eines Schadens bei dem Produkt eine Nachbesserung oder Neulieferung der Ware zu verlangen. Nicht jedoch bei Eigenverschulden oder Fahrlässigkeit.
Die bei Saturn wollen den Kunden nur abweisen und lügen dabei.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ihre Behauptung ist falsch. Die gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) beträgt immer zwei Jahre. Sie kann bei privaten Verkäufen gänzlich ausgeschlossen werden und beim Verkauf von gebrauchten Sachen auf ein Jahr begrenzt werden.
Sechs Monate lang liegt die Beweislast dafür, dass das Gerät nicht schon beim Verkauf einen Mangel hatte, beim Verkäufer, danach muss dies der Käufer beweisen.
Zur Beschwerde selbst: Die Beweislast liegt beim Kunden. Sie werden in der Praxis quasi nie beweisen können, dass das Gerät bereits bei Kauf einen Mangel aufwies. Saturn kann also eine Gewährleistung mit dem Verweis auf den fehlenden Nachweis durch den Käufer ablehnen.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst