Durch erdgas schwaben gelöste Beschwerde. | 213 Views | 08.12.2016 | 12:02 Uhr
geschrieben von Alwin Hart

erdgas schwaben gmbh (Augsburg)

Mein neuer Stromlieferant stellt überhöhte Vorauszahlungsrechnung

Mein neuer Stromlieferant Erdgas Schwaben GmbH erstellt für mich zum Vertragsbeginn 01.01.2017 eine völlig überhöhte Vorauszahlungsrechnung und meine Reklamation wird zudem mit unrichtigen Bahauptungen beantwortet.

Erdgas Schwaben GmbH erstellt mir zum Vertragsbeginn 01.01.2017 eine völlig überhöhte Vorauszahlungsrechnung. Auch der im Schreiben genannte Abrechnungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.07.2017 ist falsch. Meine Abrechnungen in allen Jahren vorher lauteten auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12., also immer gleichlautend zum Kalenderjahr.

SCHLAGWORTE

Auf meine erste Reklamation hierauf erhalte ich von Erdgas Schwaben GmbH die Antwort:

"Ihr Netzbetreiber hat uns Ihre Anlage mit einem Jahresverbrauch von xxx kWh gemeldet. Nach diesen Vorgaben wurde die Höhe des Abschlages festgelegt".

Dieser dabei von Erdgas Schwaben GmbH genannte Stromverbrauch ist jedoch um 35% überhöht und daher nachweislich falsch. Niemals vorher hatte ich einen derart hohen Jahresstromverbrauch

und weiterhin:

"Den Abrechnungszeitraum für die Jahresabrechnung legen nicht wir fest, sondern der Netzbetreiber (in Ihrem Fall die ENBW). Die Jahresabrechnung für Strom muss demnach bei Ihnen schon immer im Juli erstellt worden sein. D. h. wir können den verkürzten Abrechnungszeitraum nicht beeinflussen. Im Juli erfolgt die Abrechnung des Verbrauchs für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablesetag. Danach beginnt ein neues Abrechnungsjahr. Ab Juli 2017 gibt es dann auch wieder zwölf Abschläge.

In allen Jahren vorher wurde mein Stromverbrauch jedesmal vom 01.01. bis 31.12. abgerechnet. Auch bin ich schon seit circa acht Jahren kein Kunde von EnbW.

Woher kommen nun all diese unrichtigen Behauptungen für diese von Erdgas Schwaben GmbH völlig überhöht für mich angesetzten Vorauszahlungen?

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Meine Forderung an erdgas schwaben gmbh: Richtige Berechnung meiner Vorauszahlung für den richtigen Zeitraum (01.01.2017 bis 31.12.2017)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.01.2017 | 14:52
Firmen-Antwort von: erdgas schwaben gmbh
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hart,

gerne hätten wir auf Ihren Eintrag auf „ReclaBox“ schon früher geantwortet. Leider wurden wir erst vor Kurzem darüber von „ReclaBox“ über Ihre Beschwerde informiert.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie mit der Abwicklung und unserer Antwort erstmal nicht zufrieden waren.

Nach Ihrem erneuten Schreiben, haben wir uns mit dem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt du die Angelegenheit geklärt.

Wir haben bereits die Abschlagshöhe angepasst und Ihren Abrechnungszeitraum umgestellt.

Wir nehmen die Anfragen sehr ernst und versuchen immer eine Lösung zu finden – wie auch in Ihrem Fall.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann können Sie sich gerne an den Kundenservice von erdgas schwaben wenden.

Beste Grüße aus Augsburg

erdgas schwaben GmbH

Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.02.2017 | 17:09
von Alwin Hart gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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