2885 Views | 15.12.2016 | 09:05 Uhr
geschrieben von Andrey Kulik

Wilma Immobilien AG (Ratingen)

Unsachgemäß ausgeführte Fliesenarbeiten

Bestell-/Kundennummer: BV 14513 Do Ost 3. BA Haus 64

Sehr geehrte Damen und Herren,

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wir haben von der Firma unser Haus bauen lassen. Firma Wilma hat den Fliesenleger Schiffer aus Dinslaken beauftragt, der unser Badezimmer verfliest hat. Zuerst hat er den Boden in der ebenerdigen Dusche mit dem Gegengefälle verfliest und vier Monate später, nachdem wir richtig Aufstand gemacht haben, "ausgebessert" hat. Der Boden in der Dusche ist immer noch eine Katastrophe. Eine Fliese 30x60 cm liegt niedriger, als der Rahmen der Duschrinne. Der Boden ist, ganz abgesehen vom schrecklichen Fugenbild, total ungerade verfliest, es ist kaum Gefälle vorhanden, bei etwas Schaum, was beim Duschen normal ist, haben wir sofort eine Überschwemmung! Darüber hinaus hat der Fliesenleger unsere Wände auf unterschiedliche Höhen verfliest, die Eckschutzschienen sind so geschnitten, dass sie stark verfärbt sind und scharfe Kanten haben.

Auf unsere Beschwerden wird unkonkret und verschwommen geantwortet. Die Geschäftsleitung beauftragt mit der Problemlösung einen Mitarbeiter, der keine Fragen vom Kunden beantworten kann. Es sei kein Gewährleistungsfall und auch kein Mangel. Auf unsere schriftlichen Anfragen wird, wenn überhaupt, sehr langsam reagiert. Das Schreiben vom 04.11.16 ist immer noch unbeantwortet.

SCHLAGWORTE

Fliesenarbeiten sind von uns nie abgenommen gewesen. Übergabe hat im November 2015 stattgefunden, die Fliesenarbeiten waren noch nicht fertig, das stand auch im Übergabeprotokoll.

Wir möchten der Geschäftsleitung der Fa. Wilma folgende Fragen stellen:

1. Welchen Bauvorschriften entspricht das Gefälle 2. Welchen Vorschriften entspricht die Neigung des Fliesenrahmens von 15%?
3. Wie tief dürfen die Pfützen sein, die auf dem Boden stehen bleiben?
4. Gemäß welchen Vorschriften liegt der Rahmen des Ablaufes höher als die Bodenfliesen im Duschbereich?
5. Welchen Vorschriften entspricht der Höhenunterschied von 17 mm auf einer Länge von 170 mm im Duschbereich?
6. Warum werden die Einbauanleitungen des Rinnenherstellers missachtet?
7. Warum verbaut man die Wandfliesen im WC auf unterschiedlicher Höhe, ohne Rücksprache mit dem Kunden?
8. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, dass eine Duschtrennwand oder eine Duschtür lediglich zum Schutz vom Spritzwasser dient, aber nicht zum Anhalten des steigenden Wasserspiegels im Duschbereich, können Sie gerne diese Information der DIN EN 14428 entnehmen.
9. Wann haben wir die Abnahme der Fliesenarbeiten unterschrieben, wenn diese erst vier Monaten später nach unserem Einzug fertig gestellt wurden?

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Meine Forderung an Wilma Immobilien AG: Fragen Punkt für Punkt beanworten. Ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführte Arbeiten


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Kommentare und Trackbacks (3)


22.12.2016 | 09:46
von Andrey Kulik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Niemand hat sich gemeldet.


05.01.2017 | 15:18
von Andrey Kulik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist nicht gelöst. Niemand hat sich gemeldet.


27.01.2017 | 10:43
von Andrey Kulik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst. Niemand hat sich gemeldet.




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