Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 512 Views | 15.12.2016 | 09:41 Uhr
geschrieben von Luie Bitterich

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Rückforderung der Preiserhöhung, Akzeptierung des Urteils

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 02380119

Ich habe mich bereits über die Preiserhöhung der extraEnergie beschwert (Beschwerdenummer 131369 vom 03.12.16). Nun will mir heute zuerst am Telefon und auf mein Verlängen hin auch per mail die extraEnergie klar machen, dass das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.16 auf mein Schreiben zur Preisanpassung vom 24.03.16 nicht zutrifft. Dem Urteil würde ein Preisanpassungsschreiben zugrunde liegen, welches mit dem mir zugestelltem Preisanpassungsschreiben nicht vergleichbar währe. Jedoch sind sämtliche Punkte, die das Gericht in der Urteilsbegründung als nicht rechtens darstellt, in meinem Schreiben auch enthalten.

SCHLAGWORTE

Nun möchte ich von extraEnergie genau wissen, warum das Urteil nicht auf das von mir erhaltene Schreiben zutrifft. Am einfachsten wäre es, wenn ich eines der Schreiben von extraEnergie als Kopie erhalte, welches dem Urteil zugrunde lag. Dann könnte ich vergleichen.

Vielleicht kann mir ein anderer Nutzer der ReclaBox bei diesem Anliegen ja auch weiterhelfen und mir ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rückforderung der Preiserhöhung, erklärung warum das Urteil nicht auf mich zutrifft, zusendung eines Preisanpassungsschreiben welches dem Urteil zugrunde lag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.12.2016 | 12:49
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald eine Klärung erfolgt ist.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (7)


22.12.2016 | 16:46
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.12.2016 | 17:15
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich eine Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Bitterich,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.12.2016 möchten wir Ihnen mitteilen, dass dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 20.10.2016) ein Preisanpassungsschreiben aus dem Jahre 2014 zugrunde gelegen hat. Bereits die Verbraucherzentrale Sachsen ist mit dem Vorbringen, dass unser Unternehmen weiterhin Preiserhöhungen mit genau jener E-Mail-Ankündigung versende, vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 23.11.2016; 324 O 744/16) dem entgegengetreten, da die Preisanpassungsschreiben aus den Folgejahren nicht mit denen des o. g. Urteils identisch sind.

Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihren Widerspruch gegen die Preisanpassung zurückweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service-Team

extraenergie

Ich finde es schon verwunderlich, wie immer neue Gründe und Ausweichungen gefunden werden. Ich möchte den genauen Wortlaut des Schreibens aus 2014 von extraEnergie erhalten um dieses vergleichen zu können.
Wenn es so weiter geht werde ich "meine Geschichte" der Verbraucherzentrale und den Medien wie z. B. dem ZDF-WISO Magazin melden. Dieses haben ja schön des öfteren über die üblen Praktiken der Energieunternehmen berichtet.


05.01.2017 | 17:45
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Extraenergie ist nicht in der Lage, mir ein dem Urteil zugrunde liegendes Schreiben zukommen zu lassen. Sie sehen den "Fall" lieber als abgeschlossen an. Beschwerde noch nicht gelöst.


19.01.2017 | 23:11
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.01.2017 | 09:55
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Luie Bitterich,

wenn dir das Preisanpassungsschreiben von Extraenergie noch vorliegt,
kannst du überprüfen, ob es sich um eine sogenannte 'versteckte Preiserhöhung' handelt. Die sind in der Regel rechtswidrig, wenn die Mitteilung über die Preiserhöhung in einer mehrseitigen Dokument mit ansonsten belanglosen Informationen auf den hinteren Seiten versteckt sind und das Schreiben ansonsten nicht als Preiserhöhung zu erkennen ist.

MfG
Bernd Brinker

14.02.2017 | 20:48
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat auch verivox bei extraenergie nachgefragt wegen meinem Anliegen. Daraufhin hat sich extraEnergie bei mir über die Anfrage über Verivox bedankt und mir mitgeteilt, dass sie leider kein Anliegen meinerseits vorliegen hätten. Ich solle es ihnen doch bitte per E-Mail zukommen lassen.
Diese Firma ist escht das letzte.


14.02.2017 | 20:56
von Luie Bitterich | Regelverstoß melden
Ich babe meine Anliegen auch schon bei der Verbraucherzentrale zur Prüfung vorgelegt. Hier ein kleiner Auszug aus dem Antwortschreiben:

Die Anforderungen einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen durch den Energielieferanten sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §41 Abs. 3 geregelt. Der Energielieferant muss den Kunden rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über eine Änderung der Vertragsbedingungen wie beispielsweise den Bezugspreis, sowie zum dann bestehenden Sonderkündigungsrecht informieren.
Nach unserer Rechtsauffassung erfüllt die Mitteilung Ihres Energieanbieters Extraenergie zur Preiserhöhung ab dem 01.06.2016 diese Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes nicht und wird damit nicht wirksam.

Nur ein weiterer Beweis dafür, dass die Preiserhöhung rechtswiedrig ist.



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