Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 525 Views | 17.12.2016 | 10:55 Uhr
geschrieben von Luie Bitterich

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Urteil wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: Stromvertrag 02380119

Dies eine Ergänzung zu meiner Beschwerde Nr. 131369.

SCHLAGWORTE

ExtraEnergie hat sich mittlerweile gemeldet und will mir erklären, dass dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.16 ein anderes Preisanpassungsschreiben zu Grunde liegt als das Schreiben, das ich bekommen habe.

Meiner Meinung nach trifft das Urteil sehr wohl auf das Schreiben vom 24.03.16 zu, welches ich erhalten habe. In der Urteilsbegründung wird sehr genau erklärt, das die versanden emails zunächst duch allgemein gehaltene Informationen zu Beginn verschleiern, dass konkrete Änderungen des Vertragsverhältnisses mitgeteilt werden sollen und es wird in der E-Mail das Ziel formuliert, dass die Kunden vor Preiserhöhungen geschützt werden sollen. Weiter stellte das Gericht fest, das auch die Betreffzeile "Energiemarktentwicklung und -preisanpassung" keine Klarheit für die Kunden schaffe. Diese und alle weiteren Punkte aus dem Urteil, die mich als Stromkunden betreffen, treffen auf das Schreiben vom 24.03.16 zu. Daher halte ich an meiner Forderung der Rückerstattung der Preiserhöhung und dem Strompreis aus dem 1. Vertragsjahr fest.

Das Angebot von extraEnergie, für mich einen neuen Stromvertrag rückwirkend zum 01.06.16 abzuschließen, lehne ich ab, da zum einen der Preis immer noch einiges höher ist wie im ersten Vertragsjahr und zum anderen ist der Preis nicht bindend und kann wohmöglich noch geändert werden. Auch wenn extraEnergie, so wie mir in der Antwort erklärt wurde, sehr Kundenorientiert ist, nur das beste für den Kunden will und ihnen meine Zufriedenheit sehr wichtig ist, ist mein Vertrauen dahin.

Ich möchte genau erklärt bekommen, warum das Urteil nicht auf mein Schreiben angewandt werden kann. Ich möchte zum Vergleich das dem Urteil zugrunde gelegte Schreiben von extraEnergie erhalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rückerstattung der Preiserhöhung, genaue Erklärung zum Urteil des OLG Düsseldorf in Bezug auf mein Preisanpassungsschreiben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.12.2016 | 09:41
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen wird bereits durch unsere Fachabteilung geprüft. Selbstverständlich werden wir Sie hierüber auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.12.2016 | 11:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


17.12.2016 | 11:36
von Luie Bitterich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Versehntlich 2 mal online gestellt. 1. beschwerde ist noch zur diskusion offen und auch noch nicht gelöst.


17.12.2016 | 11:37
von Luie Bitterich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kann gelöscht werden. 1 beschwerde bleibt online




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