1463 Views | 14.07.2008 | 20:41 Uhr
geschrieben von Andreas Waldegger

Jobcenter Landsberg (Landsberg/Lech)

Wohn und Heizkosten

Hilfe!!!! Ich habe den neuen Alg2- Bescheid erhalten und musste mit Schrecken feststellen, dass man mir die Mietzahlung (Warmmiete) um €76 gekürzt hat!

SCHLAGWORTE

Ich habe für eine 1 ZiKB Wohnung ca. 45qm €390 warm zu zahlen, wohne im Landkreis Landsberg auf dem Dorf und habe bisher €383 bekommen. Im Lk Landsberg gibt es seltsamerweise nicht mal einen Mietspiegel- so kann hier jeder das verlangen was er für richtig empfindet.

Die Begründung der Arge:

Die in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigte Grundmiete Ihrer Wohnung beträgt €340 (weiß der Geier wie die darauf kommen, da ich eine Warmmiete im Mietvertrag stehen habe zum Bedauern meines Vermieters der schon längst erhöhen wollte bezüglich der stetig steigenden Nebenkosten) und übersteigt die für Ihren Wohnort geltende Angemessenheitsgrenze in Höhe von €270 für einen 1 Personen-Haushalt um einen Betrag von €70.Die o.a. Grundmiete wird daher nur bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes in Ihrer Bedarfsberechnung berücksichtigt.

Fakt ist, in diesem Landkreis und schon gar nicht in der Stadt sind Mietangebote zu diesem Preis (€270) vorhanden.

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Ich habe zwar Widerspruch eingelegt aber wie bekannt ist kann das dauern. In meiner Not habe ich mich auch noch an das Sozialamt gewendet, und dort hat man das scheinbar auch nicht verstanden und Klärung zugesagt. Zu meiner Person noch, ich bin Chronisch Krank, Lebe täglich mit unterschiedlichen Beschwerden.

Auch nehme ich an, dass ich nicht der einzige bin, der von dieser Regelung betroffen ist. Aber unsere Kanzlerin meint ja sogar der Strom würde bezahlt werden, was natürlich nicht stimmt. Aber Sie ist ja bestens versorgt, wie alle Ihre Genossen und Genossinnen.

So bleiben mir ab nächsten Monat erstmal €275 zum Leben - Wenn das mal nicht mehr als genug ist. Ich habe bis zu meiner schleichenden Krankheit eigentlich gut verdient - und habe immer davon geträumt den Rest meines Daseins in Krankheit und Hartz4 zu leben - und wer weiß vielleicht demnächst im Obdachlosenheim!

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.02.2009 | 14:23
von ReclaBoxler-2653238 | Regelverstoß melden
Um klare linien zu schaffen muss man sich selbst erst einmal informieren! Ging mir ja genauso.
Also, hier mein Tipp
1.bei google "SGB" eintippen und suchen lassen(gleich die erste Seite nehmen ich glaub die heisst "meine gesetze.de oder so)
2.belesen!(ganz wichtig)
3.sich einen ordentlichen Anwalt suchen der einen beraten kann(am besten jemanden für Sozialrecht)
4.diesen netten Leuten bei der Agentur Feuer unterm Arsch machen
(sachlich versteht sich natürlich und nur mit Hilfe der SGB´s und am besten nur bei den Vorgesetzten bzw. Abteilungsleitern usw., eben die richtig "hohen Tiere" bei der Agentur)
und 5.und letzte Sache
NICHT AUFGEBEN!AM BALL BLEIBEN- auch wenn´s schwer fällt
hilft ware wunder und ich spreche aus Erfahrung...
bei tiefergehenden Fragen könnt IHR euch melden unter

www.3rdman spider monkey web.de

ich helf euch gerne weiter, wenn ich kann

25.04.2009 | 08:31
von James OReilly | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-...
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
tinyurl.com/leitfaden-alg2

25.04.2009 | 09:07
von James OReilly | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur ...
Frag-einen-Anwalt ..
tinyurl.com/alg2-frag-einen-anwalt

24.02.2010 | 17:20
von JAmes | Regelverstoß melden
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:

www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt

www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000



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