Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 682 Views | 27.12.2016 | 15:16 Uhr
geschrieben von P. Schimmer

primastrom GmbH (Berlin)

Gibt es den Laden überhaupt noch?

Bestell-/Kundennummer: 7890072360

Seit Monaten werden weder Mails noch Briefe -selbst Einschreiben- beantwortet

Seit Jahren schlage ich mich mit etlichen Unternehmen rum, die nur noch online erreichbar sind und wenig bis gar keinen Service auf die Reihe bekommen. Bis jetzt habe ich mich immer zurückgehalten, meinen Unmut in Foren auszubreiten. Primastrom hat es nun geschafft, mich dazu zu veranlassen. Da weder auf höfliche Briefe, noch auf weniger höfliche, geschweige denn auf sarkastische Kontaktaufnahmen geantwortet wird, gehe ich davon aus, das Primastrom pleite ist und es die Firma gar nicht mehr gibt. Anders ist das für mich nicht zu erklären.

Nun ist meine Frage, wie schaffe ich es, dass die nicht mehr vom Konto abbuchen?

Sollte hier doch noch einer von Primastrom auftauchen und ganz und gar auf diesen Post reagieren, sparen Sie sich bitte Floskeln wie "es tut uns leid. " und "wir sind stets bemüht. " etc., sondern kommen Sie einfach meinen zahlreichen schriftlichen Aufforderungen nach.

PS. Ich schreibe hier i. V. meiner Frau, die der Vertragspartner ist.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Abbuchungen unterlassen und Daten aus der Datenbank löschen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.12.2016 | 13:18
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schimmer,

danke für Ihre Anfrage. Wir können Ihnen versichern, dass unser Unternehmen weiterhin existiert. Entgegen Ihrer Auffassung haben wir auch regelmäßig auf Ihre Schreiben reagiert. Letztes Schreiben haben wir am 17.11.2016 verfasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider nicht jedes Schreiben sofort beantworten können. Dennoch sind wir offen für Ihre Anregungen und nehmen Ihre Kritik zum Anlass unseren Service weiter zu verbessern.

Den geschilderten Sachverhalt haben wir überprüft und teilen Ihnen mit, dass der Abmeldungsprozess zum 27.12.2016 abgeschlossen werden konnte. Aufgrund dieser Tatsache wurden bis einschließlich November die Abschläge erstellt und eingezogen. Zwischenzeitlich wurde bereits eine Abschlussrechnung erstellt. Diese wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.

Die uns vorliegenden Daten werden wir selbstverständlich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen.

Wir bestätigen Ihnen auch, dass Sie in Zukunft am Lastschriftverfahren nicht mehr teilnehmen werden und hoffen, die Angelegenheit bald abschließend klären zu können.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (17)


29.12.2016 | 15:36
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Dann ist die Frage, wohin Sie die Antworten auf meine Schreiben gesendet haben. Es kam weder per Mail noch per Post jemals eine konkrete Antwort auf unsere Anliegen. Weswegen sonst haben Sie das Schreiben vom 17.11.2016 (was wohl eine maschinell erstellte Mahnung auf die Rücklastschriften wegen Widerspruch war) an den Mädchennamen meiner Frau adressiert, obwohl wir Ihnen seit Monaten mehrfach den neuen Namen mitgeteilt haben? Für das falsch adressierte Schreiben haben wir die Annahme verweigert. Senden Sie es einfach neu an den richtigen Namen.

Ich habe großes Verständnis, dass Sie nicht jedes Schreiben "gleich" beantworten können. Hier in diesem Forum sind Sie allerdings sehr schnell. Mein Kompliment! Ob natürlich mehr als vier Monate noch unter "gleich" fällt, darüber lässt sich kaum geteilter Meinung sein.

Warum wurde der Abmeldeprozess, den wir im Juli gestartet haben, erst am 27.12.2016 abgeschlossen? Ich hoffe mal, dass in der Abschlussrechnung nur bis zum 31.07. gerechnet und an den richtigen Empfängernamen gesendet wurde. Ansonsten werden wir uns in diesem Forum hier wieder begegnen.

02.01.2017 | 16:30
von P. Schimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.01.2017 | 18:41
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Ich bin überrascht und begeistert zugleich, dass es Primastrom hinbekommen hat, tatsächlich eine Abschlussrechnung zu erstellen. Nicht überrascht bin ich, dass diese Grund für erneute Reklamationen gibt.

Wieso schafft Primastrom es nicht, die Namensänderung meiner Frau, die ich mehrfach (per Mail, Fax und Post -Einschreiben mit Rückschein!) mitgeteilt habe, zu notieren und sie richtig anzusprechen? Da dies ein Lappalie ist im Gegensatz zu den anderen Unfähigkeiten, sehe ich drüber hinweg und schreibe es der allgemein mangelnden Qualität der Kundenbetreuung zu.

Spannender ist die Frage, wieso Primastrom meint, bis 30.09.2016 an die neue Adresse Strom an uns geliefert zu haben, obwohl wir -ebenfalls mehrfach (per Mail, Fax und Post) einen Umzugsauftrag gesendet haben? Die alte Verbrauchsstelle wurde zum 31.08.2016 abgemeldet und die neue bereits zum 28.07.2016 angemeldet. Da Primastrom nicht in der Lage war, den Umzugsauftrag umzusetzen, beziehen wir unter der neuen Adresse seit 28.07.2016 den Strom vom örtlichen Versorger und zahlen auch dort pünktlich unseren Abschlag.

Aus meiner Sicht gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1. Primastrom erstellt eine neue Abrechnung (Zählerendstand 29.181,2 kwh) für die alte Verbrauchsstelle bis zum 31.08.2016. Bei dieser Gelegenheit hat die Firma sogar die Chance, den richtigen Namen meiner Frau zu verwenden.

2. Primastrom besteht auf die Begleichung der Rechnung, sendet mehrere Mahnungen, die wir ignorieren werden. Dann gibt Primastrom den Fall an ein Inkassounternehmen ab, welches ebenfalls mehrere Mahnungen sendet, die wir ebenfalls ignorieren werden. Letztendlich sendet das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid, welchem wir widersprechen und am Ende landet der Fall vor Gericht. Die bis dahin entstehenden Kosten kann sich Primastrom sparen (und ggf. besser in das Qualitätsmanagement investieren) und wir klären das gleich gerichtlich. Geben Sie einfach Bescheid, damit ich schon mal meinen Rechtsanwalt und die Rechtsschutzversicherung informieren kann.

09.01.2017 | 16:47
von P. Schimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kommt kein Lebenszeichen mehr.


14.01.2017 | 18:43
von A. Franz | Regelverstoß melden
Find ich sehr gut, nur so geht`s. Ähnliches steht mir auch bevor.

16.01.2017 | 07:51
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Wann sind die Betriebsferien bei Primastrom vorüber und die melden sich wieder?

19.01.2017 | 07:58
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Jetzt wird es kriminell. Oder wie nennt man es, wenn ein Unternehmen, das in der Reaktion auf diese Beschwerde hier am 29.12.2016 schreibt, dass es den Widerruf des SEPA-Mandats erhalten hat und nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnimmt und dann doch am 11.01.2017 ohne Rechtsgrundlage vom Konto abbucht? Zumindest ist es nach gängiger Rechtsauffassung rechtswidrig (man spricht dort von BETRUG) und somit wahrscheinlich auch strafbar. Ob das so ist, könnten wir dann ja gemeinsam klären, wenn wir uns sowieso vor Gericht sehen (siehe oben).

Der Lastschrift habe ich widersprochen. Überweisen Sie noch 20 € Bearbeitungsgebühren auf mein Konto oder senden einen gedeckten Scheck.

23.01.2017 | 21:02
von P. Schimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jetzt haben die wohl wirklich den Laden dicht gemacht!


26.01.2017 | 18:14
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Heute schicken die eine Mahnung wegen unseres Lastschrift-Widerrufs und kündigen an, am 06.02. nochmals abzubuchen und uns den Strom abzustellen, wenn wir nicht zahlen. Wie machen die das, wenn sie uns gar nicht beliefern?

Jetzt rutscht es ins Lächerliche ab.

Mal davon abgesehen, dass der Name meiner Frau noch immer nicht geändert ist.

Bin ich hier bei "Verstehen Sie Spaß? "?

27.01.2017 | 11:21
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Kurze Frage noch: Sie drohen in Ihrem letzten Schreiben an, den Strom bei uns abzustellen.
Wie bewerkstelligen Sie das bei einem Haushalt, den Sie gar nicht beliefern?

03.02.2017 | 08:04
von P. Schimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Reklamation wird wohl bis zum Ende aller Tage nicht gelöst werden


22.02.2017 | 13:12
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Seltsam. Nach wie vor reagiert keiner auf Briefe, geschweige denn hier auf die Reklamation. Aber zumindest hat mein zweites Einschreiben mit Rückschein die gleiche Person angenommen wie das erste vor ein paar Monaten. Ist wahrscheinlich der einzige Mitarbeiter, den das Unternehmen hat.

24.02.2017 | 13:22
von P. Schimmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Warten geht weiter. 2017 rechne ich nicht mehr mit einer Lösung.


28.02.2017 | 15:51
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Heute kommen drei Fleißbienchen ins Heft. Primastrom hat es geschafft, die Namensänderung zu notieren. Zwar schicken sie wieder eine ungerechtfertigte Mahnung anstatt einer korrigierten Schlussrechnung aber man will ja auch nicht gleich zuviel erwarten.
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1 reclabox beschwerde de 367633 teaser


12.03.2017 | 11:42
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Mit Datum 09.03. kam wieder ein lustiges Schreiben. Nachstehende Antwort geht am 13.03. an Sie raus:

Ihr Schreiben vom 09.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihr sinnleeres Schreiben. Sie beliefern mich bekanntermaßen seit Monaten nicht mehr und können daher gerne versuchen, den Strom abzustellen.

Gerne bin ich bereit, einen offenen Betrag an Sie zu überweisen und mache das, sobald Sie endlich eine korrekte Schlussabrechnung erstellt haben. Darauf hat mein Ehemann bzw. ich Sie in mehreren Schreiben per Mail (an info spider monkey primastrom.de), Einschreiben und Internet (Reclabox. de) hingewiesen. sobald Sie es schaffen, diese zu erstellen (hier zum wiederholten Mal der richtige Zählerstand: 29.181,2), überweise ich den offenen Betrag.

Als Zeichen meines guten Willens überweise ich Ihnen schon mal 1,17 € als Anzahlung. Sämtliche Zusatzkosten (z. B. Mahnkosten u. ä.) verrechne ich mit meinen Kosten für zahlreiche Briefe, Porto und rechtswidrige Kontoabbuchungen.

Dass Sie bei Ihrem oben erwähnten Schreiben eine Kopie eines Urteils zu Lasten eines Ihrer Kunden beifügen, betrachte ich als lächerlichen Einschüchterungsversuch. Das mag bei manch Anderen Wirkung zeigen, bei mir sind Sie damit an der falschen Adresse.

29.03.2017 | 13:11
von Peter Schimmer | Regelverstoß melden
Das nimmt kein Ende. Verrückt aber inzwischen schon wieder lustig.

Sie schaffen es mit jedem Schreiben das Sie schicken, das vorherige mit sinnlosem Inhalt noch zu toppen.

Am 13.03.2017 habe ich Ihnen zum dritten Mal den richtigen Zählerendstand (29.181,20) mitgeteilt und Sie schicken daraufhin nun eine aufgewärmte Abrechnung vom 02.02.2017 mit dem falschen Endzählerstand und dem falschen Enddatum.

Natürlich werde ich den in dem Schreiben genannten Betrag nicht überweisen und bin schon gespannt, was Sie sich diesmal einfallen lassen.

Ich versuche mal, Ihnen zu helfen und erstelle nun selbst meine Endabrechnung.

Der Ausgangszählerstand war am 05.01.2016 28.423 kWh und der Endzählerstand am 02.09.2017 29.181,20 kWh. Die ergibt nach der in der Grundschule erlernten einfachen Mathematik einen Verbrauch von 758,20 kWh. Bei dem von Ihnen erhobenen Nettopreis von 0,1957 Euro pro Kilowattstunde, ergibt das -wenn man Multiplikation beherrscht- ein Ergebnis von 148,38 Euro (kaufmännisch zu Ihren Gunsten gerundet). Addiert man nun den Grundpreis für 242 Tage (Berechnung bis 02.09.2017) von 53,09 Euro (80,08 Euro pro Jahr geteilt durch 365 Tage mal 242 Tage) hinzu und schlägt die Mehrwertsteuer von 19 % obendrauf, so schulde ich Ihnen 239,75 Euro. Subtrahiert man (zu Deutsch: zieht man davon ab) meine Abschlagszahlungen von 217,68 Euro, verbleibt eine Differenz von 22,07 Euro zu Ihren Gunsten. Am 13.03.2017 habe ich Ihnen bereits 1,17 Euro überwiesen. Subtrahiert man diese wiederum von den 22,07 Euro, verbleiben 20,90 Euro zu Ihren Gunsten. Von diesem Betrag ziehe ich 10 Euro für die Erstellung der hier erwähnten korrekten Abrechnung sowie Portokosten ab und überweise Ihnen den Rest, also 10,90 Euro (20,90 Euro minus 10 Euro). Damit sind wir dann Quitt (Bedeutung des Wortes siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Quitt).

Damit Sie das halbwegs nachvollziehen können, füge ich im Originalschreiben (das ich Ihnen per Email/elektronischer Post sende) zu Ihrer Erleichterung die korrekte Abrechnung bei. Andernfalls fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

06.04.2017 | 10:02
von P. Schimmer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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