Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 225 Views | 28.09.2009 | 16:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7810922

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Warten seit acht Monaten auf die Rückzahlung

Dieses wird mein letzter Versuch, ohne rechtliche Schritte die offene Rückzahlung einzufordern. Hier die Chronologie:

SCHLAGWORTE

Vertrags-Kündigung zum 28.02.09. Von Teldafax bestätigt.

05.05.: unberechtigte neue Jahresrechnung mit Abschlag in Höhe von 386 €, obwohl bereits gekündigt.

19.05.2009: fälschliche Abbuchung von 246,10 € berechnet sich lt. Teldafax wie folgt: 385 € neuer Abschlag ab 01.02. - falsch! 76 € bereits angefordert für Februar - 62,90 € Minderverbrauch Vorjahr.

05.06.2009: Rückbuchung 4,49 €, Minderverbrauch Februar 2009. Dazwischen mehrmalige Telefonate, Schriftwechsel auch per Einschreiben.

09.09.09: Mail an reclabox spider monkey teldafax.de mit der Bitte um Kontenklärung.

10.09.09: Mail von reclabox. In der Anlage eine Stornorechnung über 71,51 € Stromkosten, Abrechnungszeitraum: Februar. Völlig falsch, weil das der einzige Betrag ist, der rechtmäßig eingezogen wurde. Selbst dieser Betrag wurde mir bis heute nicht gutgeschrieben.

Hier meine berechtigte Forderung: Ich bekomme von Ihnen 385 € unberechtigt geforderten neuen Abschlag, 62,90 € Minderverbrauch, d. h. 447,90 €. Eine Verzinsung von 8% dieses Betrags sehe ich als selbstverständlich an (Kunden-Nr: 2818776).

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Rückzahlung von 447,90 € zuzügl. Zinsen bis zum 02.10.2009


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2009 | 13:33
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo ReclaBoxler-7810922,

wie bereits per Email geschrieben, auch hier wirklich ein dickes Sorry, Ihre korrigierte Schlussrechnung liegt Ihnen nun vor, das Geld ist unterwegs.

Herzliche Grüße sendet
Judith Tausendfreund

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Teldafax Holding AG
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Kommentare und Trackbacks (2)


30.09.2009 | 14:57
von ReclaBoxler-4717552 | Regelverstoß melden
Die Geschädigten sollten ggf. beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag stellen oder ggf. auch eine Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung. Wenn GmbHs nicht pünktlich zahlen, liegt unter Umständen ein Liquiditätsproblem vor. Dies kann man ggf. durch einen entsprechend Antrag bei Gericht oder eine Strafanzeige klären lassen.

06.10.2009 | 13:31
von ReclaBoxler-7810922 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles OK - nach acht Monaten! Schade, dass man erst diesen Weg gehen muss, um die Angelegenheiten zu regeln.




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