voxenergie GmbH (Berlin)
Auch schlechte Erfahrung gemacht
Bestell-/Kundennummer: 7000150572 / 8790128616
Unwirksame Widerrufsmöglichkeiten
Ich habe mehrere Beschwerden gegen Voxenergie auf Ihrer Webseite gelesen. Vieles von dem was dort geschildert ist, trifft auch auf meinen Fall zu: Telefonischer Vertragsabschluss, Verzögerung bei der Umstellung, Ignorieren von Widersprüchen per Mail, Schreiben mit Androhung von Stromsperre und Betrugsverfahren.
Es gibt nur einen Weg, eine nachweisbare Anwort an Voxenergie zu senden, die rechtskräftig und beweisbar ist: Einschreiben und Rückantwort.
Was ich noch nicht in den übrigen Schreiben gefunden habe, ist das Verhalten bei Emails. Fordert man keine Übermittlungsbestätigung an, erhält man keine Benachrichtigung, dass die Email nicht zugestellt wurde. Dies ist normalerweise immer der Fall. Voxenergie wird den Erhalt der Email sicher bestreiten. Eine böse Falle.
Fordert man eine Übermittlungsbestätigung an, erhält man tatsächlich die angehängte Rückmeldung, dass die Email nicht zugestellt werden konnte. Reagiert man nun per Einschreiben, können Widerspruchsfristen bereits verstrichen sein.
Dieses Verhalten kann wohl nur durch einen bewusst implementierten Mechanismus erreicht werden, der bei Übermittlugsbestätigungsanforderung die Antwort auslöst, ohne aber nicht.
20.12.2016 | 16:41
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den vorliegenden Fall überprüft und stellen fest, dass der Vertrag aufgrund Ihrer Kündigung zum 31.12.2016 beendet wird. Eine Kündigung zum 31.10.2016 lag uns leider nicht vor. Wir können Ihnen auch versichern, dass kein Tarifwechsel stattfinden wird, da wir Ihren fristgerechten Widerruf erhalten und vermerkt haben. Deswegen können wir auch Ihren Vortrag bezüglich des "bewusst implementierten Mechanismus" nicht nachvollziehen und weisen diesen vollumfänglich zurück.
Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt ausführlich erläutert zu haben, und sehen einer baldigen Erledigung der Angelegenheit zuversichtlich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Ich wurde inzwischen von meinem neuen beauftragten Stromlieferanten darüber informiert, dass ich ab Jan. 2017 wie gewünscht beliefert werde. Soweit sind meine Forderungen inzwischen weitgehend erfüllt.
Sie erklären aber nicht, warum Emails mit Anforderung einer Übermittlungsbestätigung abgewiesen werden. Emails, welche ohne Anforderung einer Übermittlungsbestätigung an Sie geschickt werden, ignorieren Sie konsequent. Eine Benachrichtigung, dass diese Mails nicht zugestellt werden konnten, habe ich in diesen Fällen nie erhalten. Dazu gehört unter anderem der Widerruf einer Vertragsbindung auf 24 Monate, der fristgerecht per Email an infovoxenergie.de geschickt wurde.
Ich sehe nicht, wie Ihre Kunden das in der Widerrufsbelehrung eingeräumte Recht, einen Vertrag binnen 14 Tagen per Email widerrufen zu können, unter diesen Voraussetzungen rechtskräftig nachweisbar wahrnehmen können. Genau diesen Nachweis haben Sie verweigert, wie das Bild in meiner Beschwerde belegt.
Ich sehe diese Beschwerde erst als erledigt an, wenn Sie für dieses Verhalten eine angemessene Erklärung liefern.
Bernd Braun
Beschwerde ist gelöst