Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 379 Views | 22.01.2017 | 13:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8270128

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Eprimo verleugnet Widerruf/Behinderung Anbieterwechsel

Bestell-/Kundennummer: 43752304

Wie schon von vielen hier berichtet auch mir passiert.

SCHLAGWORTE

Habe einen Online Vertragsabschluss am 21.11.16 bei eprimo mit Versorgung ab 01.01.17 abgeschlossen, da dass Unternehmen bei Verivox (seltsamerweise) sehr gut abgeschnitten hat. Mit dem Abschlagsschreiben habe ich auch herausgefunden warum: Eprimo bewirbt nur die Nettopreise. Wohingegen andere Anbieter fairerweise die Bruttopreise ausschreiben. Selbst auf der website von eprimo ist nicht eindeutig ersichtlich, dass zu dem angegebenen Betrag noch die MWSt. dazukommt. Es wird so getan als sei sie schon enthalten. Erst mit dem Abschlagsschreiben erfährt man ein böses Erwachen.

Nun denn, also innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist am 1.12.16 per Email widerrufen. Dazu kam auch ein maschinelles Bestätigungsschreiben in dem mitgeteilt wurde, dass man sich innerhalb 14 Tage darum kümmern wolle und eine Lesebestätigung. Der Eingang ist also zweifelsfrei nachweisbar. Jedoch hat das Unternehmen bis heute am 20.12.16 in keiner Form den Widerruf bestätigt, noch die Anmeldung beim örtlichen Grundversorger zurückgezogen, obwohl der Vertrag faktisch nie zustande gekommen ist.

Auf Telefonate wird entweder von äußerst geangweilten Callcenter-Mitarbeitern mit Aussagen wie "das dauert halt solange es dauert, kann ich Ihnen auch nicht helfen" und "ich kann den Eingang des Widerrufs hier nicht einsehen", bis von etwas engagierteren Mitarbeitern "bei uns in Mannheim liegt er leider nicht, es gibt mehrere Standorte und die sind mit der Bearbeitung wohl in Verzug. Da bleibt Ihnen nichts über als zu warten. Schicken Sie den Widerruf sicherheitshalber nochmal per Post oder Fax, nicht dass die Versorgung ausversehen doch anfängt, dann haben wir ein größeres Problem. Aber das wird schon man kann das alles unproblematisch rückabwickeln" reagiert, aber nicht Abhilfe geschaffen.

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Der Aufforderung zum Rückruf und oder Gesprächswunsch mit einem Vorgesetzten wird gar nicht erst nachgekommen.

Also habe ich zwangsweise am 20.12.16 noch ein Einschreiben nachgereicht und gedenke noch ein Fax hinterherzuschicken.

Meinem eigentlich neu gewählten vertrauenswürdiger Anbieter, die Stadtwerke Heidelberg, sagte man gar auf telefonische Anfrage bei eprimo, dass nie ein Widerruf eingegangen sei.

Definitiv ist es so, dass ich selbst nach "erfolgreicher Rückabwicklung", wann immer die auch sein soll, über eprimo nicht rechtzeitig zum 1.1.17 über die Stadtwerke H. angemeldet werden kann. Nach Zugang des Widerrufs muss man nochmal 10 Werktage hinzurechnen zur Mitteilung an den örtlichen Netzbetreiber.

Defakto erwarten mich also Höchstpreise in der Grundversorgung ab Januar, da ich automatisch dort hineinfallen werde.

Eprimo verursacht hier gesetrzeswidrig und regelrecht unverschämt eine Behinderung im Anbieterwechsel ohne jegliches Recht und verursacht höhere Kosten ohne gültigen Vertragsabschluss.

Ich werde den Fall auch zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, da es anscheinend in massiv vielen Fällen dazu kommt.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Sofortige schriftliche Bestätigung des Widerrufs und Abmeldung beim örtlichen Netzbetreiber


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


22.01.2017 | 14:29
von ReclaBoxler-8270128 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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