Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 487 Views | 21.12.2016 | 22:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1309128

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie reagiert auf Kündigung nicht

Bestell-/Kundennummer: 02367049

Bereits am 08.10.2016 haben wir unseren Stromvertrag bei der ExtraEnergie per E-Mail (mit einem Scan der unterschriebenen Kündigungserklärung) zum 31.12.2016 gekündigt. Am 15.10.2016 wurde uns der Empfang dieser E-Mail auch bestätigt. Allerdings wurde uns in der Antwort mitgeteilt, dass Kündigungen per E-Mail nicht akzeptiert werden können und um Schriftform gebeten. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen und haben am 21.10.2016 erneut eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben an die genannte Postadresse geschickt. Laut der Deutschen Post wurde dieses Einschreiben auch zugestellt.

SCHLAGWORTE

Leider haben wir bis heute aber noch keine Kündigungsbestätigung von der ExtraEnergie erhalten. Auf Nachfrage über das Kontaktformular unseres persönlichen Kundenportals erhielten wir zuletzt die knappe Antwort: „Nach Prüfung Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir bis heute keine postalische Kündigung von Ihnen erhalten haben. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf unserer Homepage an unser Service Center.“

Leider blieben weitere Nachfragen unsererseits über das genannte Kontaktformular bislang unbeantwortet. Bei der per Handy kostenpflichtigen Telefonhotline werden Wartezeiten von über zehn Minuten per Band angesagt.

Seit 01.10.2016 ist die Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB in Kraft getreten, wonach eine Kündigung per Textform (also auch per E-Mail) möglich ist. Für Verträge, die online geschlossen und durchgeführt wurden (wie in unserem Fall) dürften nach unserer Auffassung Vertragsklauseln, die für die Kündigung die Schriftform verlangen, eigentlich auch bislang schon unwirksam gewesen sein.

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Es ist für uns als Kunden auch unverständlich, dass die ExtraEnergie jeglichen Schriftverkehr (Rechnungen, Vertragsanpassungen, Preiserhöhungen, etc.) an uns per E-Mail abwickeln darf und wir als Kunde hier per Einschreiben agieren müssen.

Vor dem Hintergrund, dass unsere erste Kündigung per E-Mail am 08.10.2016 fristgerecht eingegangen ist und eine klare Willenserklärung zur Beendigung des Vertrags erfolgt ist, akzeptieren wir die Nichtanerkennung dieser Kündigung nicht. Zudem wir anschließend auch noch fristgerecht und wie gewünscht zusätzlich per Einschreiben in Schriftform gekündigt haben.

Die Vorgehensweise der ExtraEnergie weckt leider bei uns allmählich den Anschein, als möchte diese unsere Kündigung verhindern, indem sie so tut, als wäre diese nie eingegangen.

Natürlich kann es einmal vorkommen (wenn bislang auch noch nicht bei uns passiert), dass ein Brief bei der Deutschen Post verloren geht. Aber wenn bei einem Einschreiben der Einwurf bestätigt wurde, gehen wir davon aus, dass das Schreiben auch tatsächlich zugestellt wurde. Sollte dies dennoch nicht geschehen sein, sind wir der Meinung, dass aufgrund der o. g. Ausführungen unsere erste Kündigung per E-Mail am 08.10.2016 bereits rechtsgültig ist.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Wir möchten daher um die Bestätigung unserer Kündigung zum 31.12.2016 bitten. Vielen Dank.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2016 | 08:20
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und haben daher Ihren Vorgang zur Klärung an unsere Fachabteilung weitergeleitet.

Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Gerne können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an unser Service Center wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.01.2017 | 19:16
von ReclaBoxler-1309128 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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