2906 Views | 23.12.2016 | 11:50 Uhr
geschrieben von Birgit Petra Mayer

Fitness for you! (Nagold)

Umgang des Betreibers Y. O. mit Mitarbeitern

SCHLAGWORTE

2011 war ich in der Verwaltung des Fitness for You Nagold beschäftigt. Ich erhielt seinerzeit einen befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr. Ungewöhnlich war damals schon, dass man 1/2 Std. vor Arbeitsbeginn unbezahlt zur Frühbesprechung erscheinen musste. Fortbildungen, Teambesprechungen usw. wurden ebenfalls außerhalb der Arbeitszeit ohne Vergütung abgehalten. Diejenigen, die zur Frühbesprechung um 08.30 Uhr (Öffnungszeit seinerzeit 09.00 Uhr) nicht pünktlich auf die Minute erschienen, wurden Sanktionen angedroht. Meine Hauptaufgabe bestand darin, Termine mit potentiellen Interessenten telefonisch zu vereinbaren. Hierzu waren Promotionmitarbeiter in der Stadt oder an festen Ständen vor Einkaufszentren unterwegs, welche die Leute ansprachen und für ein Probetraining zu werben versuchten. Zuerst sollte ich 30 Termine zum Probetraining in der Woche vereinbaren. Als dies von mir bewerkstelligt wurde, waren dann in der Folge 40 Termine zu vereinbaren. Auch dies wurde bewerkstelligt, was widerrum zur Folge hatte, dass zukünftig 50 Termine zu vereinbaren waren. Als dies dann nicht mehr bewerkstelligt wurde, kam es in der Folge zu einem Personalgespräch mit dem Betreiber Y. O. und der damaligen Lebensgefährtin, die als Personalchefin fungierte. Im Rahmen des Personalgesprächs wurden mir Vorhaltungen in der Art und Weise gemacht, dass ich unter anderem nicht mehr genügend motiviert sei und die Fortsetzung des befristeten Arbeitsvertrages so nicht in Aussicht gestellt werden könnte. Die beiden setzten mich noch weiter mit Streichung eines bereits geplanten Urlaubs usw. unter Druck. Ich wurde so unter Druck gesetzt, dass meine Gesundheit darunter litt. Deshalb suchte ich in der Folge meinen Hausarzt auf. Von diesem wurde ich sofort krankgeschrieben. Als dem Betreiber Y. O. die Krankmeldung übermittelt wurde, erhielt ich noch am gleichen Tag ein Schreiben auf dem Treppenabgang vor dem Haus, wo ich wohne, abgelegt. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht fortgeführt wird. Das es so kommen würde, war im Vorfeld schon bekannt. Anderen ehemaligen Mitarbeitern ist es ähnlich ergangen. Positiv war letztendlich nur, dass der mit dem Betreiber geführte Arbeitsgerichtsprozeß positiv zu meinen Gunsten ausgefallen ist.

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.12.2016 | 12:08
von Birgit Petra Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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