Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 342 Views | 24.12.2016 | 17:11 Uhr
geschrieben von Heinz53

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung in Textform nicht ausreichend

Bestell-/Kundennummer: 000123235814 Vorgangsnummer: 8974671#609017b

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

der Versuch o. g. Stromliefervertrag bei der Grünwelt Energie (Stromio) fristgerecht per E-Mail zu kündigen, scheiterte. Anstatt unkompliziert und kundenfreundlich die Kündigung zu bestätigen, erhielt ich folgende Nachricht (Auszug):

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Meines Erachtens wird hier gegen geltendes Recht verstoßen, zumal deren aktuelle AGB folgendes aussagt:

4) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich erwarte eine rasche Bestätigung meiner Kündigung und keine Hinhaltetaktik.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung meiner fristgerechten Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.12.2016 | 09:18
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.12.2016 | 19:04
von Heinz53 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde mitgeteilt, dass gem. der bei Vertragsabschluss gültigen AGB die Kündigung in Schriftform erfolgen muss.




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