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865 Views | 24.09.2009 | 19:29 Uhr
geschrieben von Jeanette Uzkas
Ich kann meinen Zuschuss zur Selbständigkeit vom Jobcenter nur bekommen gegen ein Gutachten eines Amtspsychologen der meinen geistigen Zustand sowie meine Befähigung zur Selbständigkeit beurteilt hat
Ich empfinde dies als außerordentlichen Eingriff in meine persönlichen Rechte. Zudem bin ich seit 2004 selbständig gewesen. Also durchaus in der Lage einen Betrieb zu führen. Selbst ein Darlehen erhalte ich nur gegen Gutachten. Wie ist dieses Problem zu lösen?
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Göppingen Geschäftsstelle Kirchheim/Teck:
Zuschuss ohne Gutachten
Firmen-Antwort ausstehend seit
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