DB Vertrieb GmbH (Baden-Baden)
Ohne Nachweis des Schwarzfahrens bezichtigt
So einfach ist das bei der Bahn. Man wird beim Schwarzfahren erwischt und gibt eifach ein paar Daten einer bekannten Person an, ein Phantasie Geb. Datum. den Stress hat dann die angegebene Person.
Am 23.11.2016 um 19:24 Uhr wird mein Sohn angeblich bei einer Fahrt von Lahr nach Orschweier kontrolliert. Der Kontrolleur gibt sich mit der mündlichen Angabe der Personendaten zufrieden, da mein Sohn angeblich keinen Ausweis dabei hatte. Dass hier das angegebene Geburtsdatum nicht stimmte, konnte natürlich nicht auffallen.
Da sich mein Sohn zu dieser Zeit nachweislich im Sporttraining befunden hat, kann er nicht die Person gewesen sein, die kontrolliert wurde. Zudem ist er im Besitz einer Monatskarte für diese Strecke. Unsere Mitteilung über diesen Sachverhalt wird mit folgendem Hinweis weggewischt:
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Im Zug wurden Ihre Personalien genannt. Deshalb gehen wir davon aus, dass Sie die Kontrollierte Person sind.
Bitte erklären Sie uns bis 02.01.2017 wo Sie sich aufgehalten haben.
Ist das nicht fein? Hier werden die Daten eines Schwarzfahrers unbesehen als wahr angenommen, aber unsere Angaben mal eben so in Frage gestellt! Anstatt von Schwarzfaher einen entsprechenden Nachweis über seine Person zu verlangen und ggf. die Personalien durch die Bundespolizei feststellen zu lassen, müssen wir nun einen Nachweis erbringen. Aber bitte nicht nur einfach eine Erklärung abgeben. nein nein. hier muss ein Zeuge her!
Wir sollen nun von dem Trainer eine unterschriebene Erklärung einfordern, dass sich mein Sohn zu der besagten Zeit im Training befunden hat.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie es sein kann, dass hier ohne "echten" Beleg der Personendaten, eine unbescholtene Person verpflichtet werden soll, zu beweisen, dass sie nicht die Person ist, die hier schwarzgefahren ist.
Ich dachte wir leben in einem Rechtsstaat! Werden zukünftig alle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf diese Weise ermittelt?
Dann ruft man auf der Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden an, und bekommt zu hören, die Kontrolleure seien nicht verpflichtet sich einen Ausweis zeigen zu lassen!
Liebe Fahrpreisnacherhebungsstelle, ein kleiner Vorschlag! Entlasst doch alle Kontrolleure und lasst durch einen Zufallsgenerator einfach aus dem Telefonbusch Personen heraussuchen, an die ihr eure Fahrpreisnacherhebungen versendet. Das spart Geld und ist genauso zuverlässig!