SB-Möbel Boss (Porta Westfalica)
Die Küche wurde mehrere Male falsch geplant
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 50238774 / Auftragnummer 7148404
Nach mehreren Planungsfehlschlägen von Hr. S. wurde von dem Filialleiter versichert, dass die Küche bezahlt wird erst nach Einbau. Paar Wochen später wollten sie die ganze Summe im Voraus. Jetzt wird noch mit Anwalt gedroht.
Um unsere neue Küche nach unseren Vorstellungen planen zu lassen, erfolgte dies durch den Küchenabteilungsleiter Möbel Boss Detmold Hr. D. S., der anhand unserer Bauzeichnungen, damit wir unter anderem notwendige Anschlüsse und Steckdosen entsprechend legen lassen können.
Vor Ort wurden die Wände durch den Techniker entsprechend vermessen. Mehrfach wiesen wir Hr. S. darauf hin, dass er den Putz etc. entsprechend noch berücksichtigen müsse. Hr. D. S. teilte uns mit, dass er Profi sei und nicht zum ersten Mal ein Aufmaß nach Bauzeichnung und Rohbaubemessung erstellt.
Im Vertrauen darauf unterzeichneten wir am 05.01.2016 den Auftrag mit den durch Hr. S. erstellten Aufmaß.
Leider stellte sich im Nachhinein heraus, dass Hr. S. bei dem Aufmaß und der Planung der Küche wesentliche Fehler unterlaufen sind. Dies bestätigte Hr. S. auch im Beisein meiner Frau. Da zwischenzeitlich die benötigten Wände und Anschlüsse auf Grundlage des ersten Aufmaßes und der Küchenplanung in unserem Eigenheim eingebaut wurden, war eine Neuplanung der Küche durch nur noch mit großen Abstrichen unsererseits möglich.
Dies beinhaltet weniger Schränke und der Wunsch einer höhergelegenen Spülmaschine (was für uns aus gesundheitlichen Gründen von großer Bedeutung ist.) war nun nicht mehr möglich.
Nun schaltete sich der Filialleiter Detmold ein.
Leider begegnete er uns von Anfang an in einer sehr herablassenden, unhöflichen Art und Weise und machte nicht den Eindruck, dass er an einer auch für uns zufriedenstellenden Lösung interessiert sei.
Im Gegenteil, er suggerierte uns, dass wir da jetzt leider Pech hatten, wir hätten ja den Auftrag und den Aufmaß unterschrieben. Aber hier liegt das Recht ja wohl eindeutig auf unserer Seite, sie können sich ja schlecht auf unsere Vertragspflichten berufen, wenn derenseits eine grobe Pflichtverletzung, nämlich ein nicht stimmiges Aufmaß mit entsprechender Küchenplanung, vorliegt.
Als wir in Erwägung zogen, den Auftrag zu widerrufen, bot uns der Filialleiter an, die Restzahlung erst nach zufriedenstellender Lösung des Problems und Einbau der Küche zu leisten.
Im Vertrauen darauf stimmten wir zu. Auch für die nun quantitativ schlechtere Küche haben wir nur einen geringen Ausgleich erhalten.
Nun soll der Montagetermin vereinbart werden. Leider möchte der Filialleiter entgegen seiner Zusagen den vollen Rechnungsbetrag bereits vor der Auslieferung der Küche von uns erhalten. Wir fühlten uns hier von Möbel Boss zum wiederholten Mal vorgeführt und das Vertrauen in die Professionalität dieser Firma ist sehr erschüttert.
Wir boten dem Filialleiter die Hälfte der Summe vor der Auslieferung und der Rest nach der Montage zu bezahlen. Er lehnte es ab, und wies uns auf den von uns uterzeichnetem Vertrag hin.
Von der mündlicher Abmachung wüsste er nichts mehr.
Wir haben auch eine schriftliche Beschwerde an die Gescheftsführung von Möbel Boss Deurschland per E-Mail geschickt, die erst Wochen später mit einer knappen E-Mail, wo sie uns um Verständniss und Geduld baten, beantwortet wurde. Mehrere Wochen später am 30.12.2016 haben wir eine E-Mail erhalten, dass unsere Angelegenheit an die Rechtsabteilung von Möbel Boss übergeben wurde.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
In dem Brief wurde den Spies umgedreht und wir wurden so damit als Lügner dargestellt.
Zitat aus dem Schreiben: " Die Küche war für das neue Eigenheim Ihrer Mandanten bestimmt, das zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses sich noch in der Planung befand. Entsprechend den Hinweisen Ihrer Mandanten sollte die Küche an die Küchenplanung und nicht umgekehrt angepasst werden.
" So dreist gelogen!
Die Bauzeichnung des Hauses mit allen Maßen wurde für die Planung der Küche vorgelegt!
Noch eine Zitat aus dem Brief: "Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass Ihr Mandant auf der Beschwerdeplattform (ReclaBox) eine Beschwerde eingestellt hat, die vom Sachverhalt angesichts der vorstehender Ausführungen wohl so nicht zutreffend sein dürfte.
Es wird angeregt, dafür Sorge zu tragen, dass diese Entfernt wird. "
Wird uns jetzt auch noch gedroht?
Gibt's in dieser Welt keine Gerechtigkeit?