Durch Wolf gelöste Beschwerde. | 2537 Views | 04.01.2017 | 08:47 Uhr
geschrieben von Frank Winko- Bugenings

Wolf GmbH (Mainburg)

Ständige Fehlermeldung 05 bei der Gas Brennwert Therme CGB-2 BM20

Wie haben vor genau zwei Jahren ein Gas Brennwert Wandgerät CGB-2 verbauen lassen. Seit den Sommermonaten des Jahres 2016 viel die Anlage ständig, mit dem Fehlercode 5, aus!

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Zunächst habe ich die Fehlermeldung quittiert und gemäß der Störungsbeschreibung geprüft, was man als Endverbraucher selber prüfen kann. Nackh der Entleerung und Reinigung des Kondensatausgleichsbehälters, lief die Anlage mal eine Woche störungsfrei, mal nur drei Tage.

Nach Rücksprache mit dem Heizungsbauer wurde der Wartungstermin vorgezogen. Dieser Termin führte zu keinem positiven Ergebnis.

Zu meiner Überraschung teilte man mir bei diesem Termin mit, das es eine Rückrufaktion des Brenners gibt. Da ich mehrere telefonische Kontakte mit dem Heizungsbauer hatte, war ich schon sehr überrascht, zumal nur die Bauteile werkseitig übernommen wurden, der Arbeitslohn wurde mir in Rechnung gestellt. Da die Teile bestellt werden müssten, wurde ein weiterer Termin vereinbart. Das macht zwei Urlaubstage, für nichts!

Nach dem Tausch des Brenners und Elektrode lief die Anlage störungsfrei. Nach dem ich heute, nach zehn Stunden von der Arbeit kam und die Wohnung, bei einer Außentemperatur von 2 Grad über 0 einem Eiskeller glich, musste ich mit Entsetzen feststellen, das erneut die Fehlermeldung 5 (Flammenausfall im Betrieb) angezeigt wird!

Meine Heizungsanlage (Junker) hat bis zu ihrem Austausch im Dezember 2014, zwanzig Jahre störungsfrei funktioniert.

Die Wolf- Anlage schafft keine zwei Jahre!

Ich erwarte eine Einwandfreie, Funktionsfähige Gas Brennwert Therme und das nicht nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Des weiteren eine Verlängerung der Gewährleistung. Das sollte doch beim Vertrauen in die eigene Technik kein Problem sein.

Bei der Vielzahl von gleichen und/oder ähnlichen Problemen macht man sich schon Gedanken über das "Qualitätsprodukt" von der Firma Wolf.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Wolf GmbH: Eine voll funktionsfähige Heizungsanlage und eine Verlängerung der Gewährleistung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2017 | 08:47
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geeehrter Hr. Frank Winko- Bugening,

wir bedauern den Ausfall Ihrer Gasbrennwerttherme. Wir helfen Ihnen hier selbstverständlich gerne.

Wir bitten Sie, uns Ihre Kontaktdaten per Email an wolf.servicewolf.eu zu mailen.

Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Bitte senden Sie diesen Emailverlauf mit.

Besten Dank

Wolf GmbH

Teamleitung Service

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Kommentare und Trackbacks (14)


04.01.2017 | 08:49
von Wolf GmbH

Sehr geeehrter Hr. Frank Winko- Bugening,

die Emailadresse lautet wolf.service spider monkey wolf.eu.

Vielen Dank

Wolf GmbH

Teamleitung Service



04.01.2017 | 19:24
von Frank Winko- Bugenings
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

04.01.2017 | 19:27
von Frank Winko- Bugenings noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kontaktdaten wurden per Mail mitgeteilt!


08.01.2017 | 19:06
von Frank Winko- Bugenings noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kontaktdaten wurden an die Firma Wolf gesendet!


12.01.2017 | 13:30
von Frank Winko- Bugenings | Regelverstoß melden
Die Heizungsanlage wurde intensiv geprüft. Eine direkte Lokalisierung eines Fehlers könnte nicht festgestellt werden. Um eine Eingrenzung vorzunehmen, wurde erneut die Ionisationselektrode und auch die Zündelektrode gewechselt (in 24 Monaten zum dritten mal).

So sollen nun alle weiteren Möglichkeiten ausgeschlossen sein, bis auf eine mögliche Fehlerquelle.
Vermutet wird durch den Servictechniker, das möglicherweise die Steuerungseinheit, die das Luft- Gas- Gemisch steuert, nicht einwandfrei arbeitet.

Hier wurde jetzt erstmal ein Reset durchgeführt und eine neue Software aufgespielt.

Meinerseits wurde eine weitere Möglichkeit eingeräumt, bei einem neuerlichen Störfall die Anlage erneut zu prüfen und dann erst den Austausch dieser Steuerungseinheit zu Fordern.

Sobald dieser Vorgang durch die Firma Wolf schriftlich fixiert und an mich weitergeleitet wurde, die Gewährleistung entsprechend angepasst bzw. erweitert wird, sollte der Schadensfall zunächst mal erledigt sein.

19.01.2017 | 08:29
von Frank Winko- Bugenings | Regelverstoß melden
Für mich ist der Vorgang noch nicht abschließend gelöst!

Ich habe zwar eine Bestätigung darüber erhalten, welche Bauteile ausgetauscht wurden und das dieses im Rahmen der Gewährleistung geschehen ist, aber mit keinem Wortlaut wurde auf die Diagnose des Servicetechnikers eingegangen. Des Weiteren wurde mit keinem Wort auf meine Forderung zur Verlängerung der Gewährleistungsfrist eingegangen.

Sollte die Steuerungseinheit tatsächlich fehlerhaft sein, wäre das ein nicht unerheblicher Schaden.

Wir sprechen hier über eine Heizungsanlage im Wert von mehreren tausend Euro und nicht von irgendeinem "Einwegartikel"!

19.01.2017 | 08:31
von Frank Winko- Bugenings noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.01.2017 | 09:17
von Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Winko-Bugenings,

unser Servicetechniker war am 11.01.2017 an Ihrer Gasbrennwerttherme. Die Arbeiten wurden im Rahmen der Gewährleistung abgewickelt. Dabei wurde die Zünd- und Überwachungselektrode sicherheitshalber bzw. vorsorglich ausgetauscht. Bei den beiden Elektroden handelt es sich um ein Verschleißteil, welches gemäß unserer Wartungsanleitung im Zuge der jährlichen Wartung ausgetauscht werden muss.

Des Weiteren wurde ein Softwareupdate durchgeführt. Sollte es dennoch erneut zu einer Störabschaltung kommen, welche nicht auf den jährlichen Wartungsintervall zurückzuführen ist, bitten wir Sie sich an Ihren zuständigen Heizungsfachbetrieb oder alternativ wieder direkt an uns zu wenden. (service spider monkey wolf.eu)

Eine Verlängerung der Gewährleistung können wir leider nicht einräumen.

Wir hoffen Sie hiermit ausreichend informiert zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH - Teamleitung Service



19.01.2017 | 11:38
von Frank Winko- Bugenings | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

sie scheinen die Problematik nicht zu verstehen oder bewusst zu ignorieren!

Der derzeitige Sachverhalt ist mir völlig klar und diesen habe ich bereits am 12.01.2017 so beschrieben. Es ist daher nicht notwendig, das sie diesen wiederholen.

Ich möchte lediglich ein Protokoll über die Diagnose des Servicetechnikers, wo erfasst ist, zu welchem Ergebnis er kam und die Vermutung auf ein bestimmtes Bauteil abzielt. Auch wenn ich mich wiederhole, das Ergebnis war, das mit hoher Wahrscheinlichkeit das Steuergerät defekt ist und ich habe mich darauf eingelassen, dass das Bauteil nicht sofort gewechselt wird! Diesen Umstand möchte ich schriftlich fixiert sehen!

Die Zünd- und Überwachungselektrode wurden jetzt zum dritten mal innerhalb der letzten 24 Monate gewechselt. Hier kann man in keinem Fall von einem normalen Verschleiß sprechen. Wobei der letzte Wechsel erst ende November durchgeführt wurde. Die Anlage ist gerade mal 25 Monate alt. In ihrem Wartungsintervall wird lediglich empfohlen, die Zünd- und Überwachungselektrode zu tauschen. Wenn man die Sommermonate abzieht, nur die reine Heizperiode betrachtet, würde es bedeuten, dass die Zünd- und Überwachungselektrode nur wenige Monate einwandfrei funktioniert? Was wird dann hier produziert?

Das sie derzeit nicht bereit sind, die Gewährleistung zu verlängern, muss ich davon ausgehen, das die Fa. Wolf keinerlei vertrauen in ihre eigene Technik hat, sonst wäre es ja kein so großes Problem.

Ich bitte sie nochmals um wohlwollende Prüfung des Sachverhalts.

In Erwartung einer positiven Nachricht verbleibe ich.

24.01.2017 | 06:46
von Frank Winko- Bugenings noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es steht noch eine Antwort aus!


24.01.2017 | 11:20
von Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Winko-Bugenings,

das Einsatzprotokoll erhalten Sie per Email zugestellt.

Die Fa. Wolf GmbH empfiehlt den Kunden einen Wartungs- und Inspektionsvertrag mit jährlicher Inspektion und bedarfsabhängiger Wartung mit einem zugelassenen Fachbetrieb. Bei Durchführung der jährlichen Wartung müssen die Zünd- und Überwachungselektroden ausgetauscht werden.

Gemäß §10 (3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig warten zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion des Gasbrennwertgerätes zu gewährleisten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir einer Verlängerung der Gewährleistung der Gasbrennwerttherme leider nicht zustimmen können. Auf die getauschten Elektroden geben wir Ihnen eine Gewährleistung von 12Monaten.

Sollte es innerhalb dieses Zeitraumes zu einer Störabschaltung kommen, die hiermit im Zusammenhang steht, werden wir Ihre Anlage im Rahmen der Gewährleistung überprüfen.

Wir hoffen Sie hiermit ausreichend informiert zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH - Teamleitung Service



24.01.2017 | 13:05
von Frank Winko- Bugenings noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren der Firma Wolf,

langsam wird es lächerlich.

Ich brauche von Ihnen keine Belehrung über einen Wartungs- und Inspektionsvertrag, noch über meine Pflichten als Betreiber einer Heizungsanlage. Das ist hinlänglich bekannt.

Ich kenne meine Pflichten und habe auch einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma. Die Wartung wurde und wird gemäß den Empfehlungen des Herstellers, zeitgerecht durchgeführt!

Das, was sie als Einsatzprotokoll bezeichnen, ist nur eine Aufstellung, über ausgetauschte Ersatzteile.
Es beinhaltet weder einen genauen Sachverhalt, noch ein Ergebnis und schon gar nicht die Absprache, die zwischen Betreiber und Servicetechniker getroffen, bzw. vereinbart wurden.
Auf die möglicherweise fehlerhafte Steuerungseinheit gehen sie überhaupt nicht ein!

Diese Zermürbungstaktig kostet meine unnötige Zeit und ich bitte sie jetzt eindringlich darum, den Sachverhalt nicht nur oberflächlich zu betrachten, von jeglichen Belehrungen abzusehen und
individuell auf mein persönliches Anliegen einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen


24.01.2017 | 13:22
von Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Winko-Bugenings,

auf die Arbeiten die unser Servicetechniker durchgeführt hat, haben wir Ihnen genatwortet. Die aufgeführten Teile wurden erneuert, sowie die Regelungskomponenten auf den aktuellen Softwarestand gebracht.

Wir möchten Ihnen bestätigen, dass wenn es innerhalb der nächsten 12Monate zu einer erneuten Störung die hiermit im Zusammenhang steht kommen sollte, wir Ihre Anlage nochmals im Rahmen der Gewährleistung überprüfen werden.

Hierzu zählt natürlich auch des Austausch der angesprochenen Platine (Gasfeuerungsautomat). Dies wurde auch bei unserem Serviceeinsatz zumsammen mit Ihnen und unserem Servicetechniker so vereinbart. Dies werden wir selbstverständlich auch einhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH - Teamleitung Service



24.01.2017 | 13:53
von Frank Winko- Bugenings gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

für diese Antwort haben sie jetzt fast zwei Wochen benötigt. Vielen Dank dafür.
Mit einem aussagekräftigem Einsatzprotokoll wäre dies vermieden worden.

Um zukünftige Missverständnisse vorzubeugen, empfehle ich ihnen, ihr Einsatzprotokoll zu überarbeiten, sofern es denn überhaupt gewollt ist.

Das würde aus Ihrer Sicht unnötige Nachfragen verhindern und dem Servicegedanken Rechnung tragen.
Warum sie sich bis heute so schwer getan haben, erschließt sich mir nicht.

(“ Hierzu zählt natürlich auch der Austausch der angesprochenen Platine (Gasfeuerungsautomat). Dies wurde auch bei unserem Serviceeinsatz
zusammen mit Ihnen und unserem Servicetechniker so vereinbart. Dies werden wir selbstverständlich auch einhalten. “)

Es wäre mir eine große Freude, mich mit Ihnen über das deutsche Vertragsrecht auszutauschen, ich belasse es aber nun und hoffen wir gemeinsam,
dass die Heizungsanlage nun fehlerfrei funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen




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