280 Views | 06.01.2017 | 14:19 Uhr
geschrieben von Tanja Siegert

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Angebliche Rücknahme einer Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 17285093

O2 verlangt monatliche Gebühr für bereits gekündigten Vertrag.

Ich hatte zwei Verträge bei O2, die ich beide letztes Jahr gekündigt habe. Für beide Kündigungen habe ich auch eine Bestätigung erhalten.

SCHLAGWORTE

Dann erhielt ich im November eine E-Mail der Mahnabteilung von O2. Es folgte eine Odyssee in der Hotline von O2. Dort hat man mir zumindest erklären können, dass sich der geforderte Betrag aus meinem bereits im April 2015 gekündigten Mobilfunkvertrag zusammensetzt.

Die Kündigung hatte ich angeblich im Juli 2015 zurückgenommen. Das ist der strittige Punkt. Ich habe bereits im Juni 2015 besagte SIM-Karte vernichtet, denn ich hatte bereits einen neuen Vertrag mit neuer SIM-Karte bei einem anderen Anbieter. So stellte ich auch den verschiedenen Abteilungen bei O2 die Frage, wieso ich eine Kündigung zurücknehmen sollte für eine SIM-Karte, die gar nicht mehr existierte. Letztendlich geriet ich an einen Herren, der mir erklärte, ich werde in den nächsten Tagen eine E-Mail erhalten mit der Bestätigung über die Abschaltung der Nummer und die Angelegenheit wäre damit erledigt. Ich habe eine Woche auf die E-Mail gewartet und wieder angerufen. Diesmal erzählte man mir, die Angelegenheit würde noch bearbeitet werden und ich solle noch etwas Geduld haben.

Einige Zeit später erhielt ich dann eine E-Mail mit einer noch höheren Forderung. Auch diesmal habe ich wieder angerufen und nur drei Mitarbeiter später erhielt ich die Auskunft, die Angelegenheit sei so nicht zu lösen und ich müsse mein Anliegen schriftlich stellen.

Auch das habe ich getan. Und nur zwei Wochen später erhielt ich die Antwort, ich hätte meine Kündigung zurückgenommen und solle den offenen Betrag begleichen. Eine daraufhin mit O2 geführten Gespräche wurden zweimal durch Auflegen der Mitarbeiter beendet. Einmal wurde ich weitergereicht und dann wurde mir gesagt, man könne mir nicht helfen, denn im System sei hinterlegt, ich hätte die Kündigung zurückgenommen. Eine Kündigungsbestätigung hat man mir bereits zugesendet - per E-Mail. Obwohl ich nicht gekündigt habe, sondern dem vermeintlichen Vertrag nur widersprochen habe.

Heute kam erneut eine Rechnung von O2 mit einem noch höheren Betrag.

Die einzelnen Rechnungsbeträge kann ich nicht nachvollziehen, da ich keinen Zugang zu O2 erhalte und da die SIM Karte bereits vernichtet ist, kann ich mir auch kein neues Kennwort geben lassen. Die einzelnen Rechnungen wollte man mir zusenden - das ist leider bis heute nicht passiert.

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Aufhebung des vermeintlichen Vertrages und Aufhebung der Kosten.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


06.01.2017 | 15:35
von STEGA | Regelverstoß melden
Sie sollten O2 dazu auffordern, Ihnen die Rücknahme der Kündigung nachzuweisen und bis zu diesem Beweis (den O2 ja nicht wird liefern können) nicht mehr auf Mahnungen reagieren. Wichtig ist aber natürlich, einem evtl. Mahnbescheid fristgerecht und vollumfänglich zu widersprechen. Das ein solcher beantragt wird, dürfte aber quasi auszuschließen sein, da O2 auch weiß, daß sie vor Gericht ohne Nachweis keine Chance haben.

17.01.2017 | 15:15
von Tanja Siegert | Regelverstoß melden
Vielen Dank. Das habe ich auch getan - sogar per Einschreiben. Bis jetzt hat Telefonica nur eine weitere noch höhere Mahnung geschickt und mit Inkasso gedroht. Mal sehen was passiert.



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