Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 396 Views | 06.01.2017 | 09:55 Uhr
geschrieben von Dimitra Sismanidou

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert die Kündigung per FAX und eigener Unterschrift

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000121724874

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

noch fristgerecht zum 31.12.2016 haben wir Fax unseren Stromvertrag bei Grünwelt Energie gekündigt. Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Wie auch bei anderen Kunden hier im Forum zu lesen, hat sich STROMIO über den §126 BGB hinweg gesetzt. In den AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Dies war bei mir nicht der Fall.

Wir erhielten am 02.01.2017 folgende Standard-E-Mail:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihr Fax vom 02.01.2017.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Schmitz
Ihr stromio Kunden-Service-Team

Nach einem anschließenden Telefonat, wurde mir diesbezüglich ein Angebot für Bestandskunden zugesandt mit folgendem Text:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für unser Gespräch vom 02.01.2017 und Ihre Anfrage zu einem Tarifwechsel. Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und möchten Sie gerne weiterhin zu einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis beliefern.

Unsere im Internet veröffentlichten Tarifangebote richten sich dabei speziell an Neukunden. Aber auch als Bestandskunde können Sie selbstverständlich attraktive Konditionen von uns erwarten.

Deshalb bieten wir Ihnen als Bestandskunde einmalig die Möglichkeit, Ihren Vertrag auf die identischen Preise umzustellen, die derzeit Neukunden von uns im Tarif „grünstrom classic“ erhalten.

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Diese Umstellung kann von uns zum nächstmöglichen Termin durchgeführt werden und hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Unser Tarifwechsel-Angebot für Sie im Detail:

Ihr Tarif: grünstrom classic für Bestandskunden

gültig ab: 01.04.2017
Ihr Jahresverbrauch: 4000 kWh
Ihr Arbeitspreis pro kWh:22,50 Cent
Ihr Grundpreis pro Jahr:57,78 EUR
Preisfindungsdatum: 02.01.2017
Ihre Vertragslaufzeit ab Tarifwechsel: 24 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende
Ihre Preisgarantie ab Tarifwechsel: 12 Monate (ausgenommen Steuern, Abgaben sowie hoheitlich veranlasste Belastungen)

Mit diesem Angebot profitieren Sie von einem dauerhaft guten Preis-/Leistungsverhältnis mit langfristig planbaren Konditionen und einer nachhaltigen Energieversorgung.

Bitte bestätigen Sie uns Ihren Tarifwechsel mit einer kurzen Antwort auf diese E-Mail, damit wir alle Formalitäten für Sie erledigen können.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Kraus
Ihr stromio Kunden-Service-Team

Man beachte hier die Vertragslaufzeit. Auch nach einem erneuten telefonischen Gespräch und dem Hinweis, das man uns auch nicht über die Erhöhung der EEG-Umlagen zum 01.01.2017 informiert hatte und wir unser Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, antwortete uns der Mitarbeiter vom Kundenservice Hr. Yeter das wir die Information über die Medien beziehen können. Grünwelt/Stromio ist dazu nicht verpflichtet die Kunden zu informieren da dies gesetzlich vorgegebene Umlagen sind und ein Sonderkündigungsrecht nicht besteht. Nach dem Verweis auf den § 41 Abs. 3 EnwG wurde uns mitgeteilt, das unsere Beschwerde an die Beschwerdestelle weitergeleitet wird.

Dies scheint ein Masche des Unternehmens zu sein (Mehrere Fälle hier zu lesen). Ich habe Ihnen die Chance gegeben, ohne Beschwerde die Kündigung zu akzeptieren, aber bisher keine Reaktion. Ich möchte keine Hinhaltetaktik, sondern einer Anerkennung meiner Kündigung zum 31.03.2017.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung meiner Kündigung zum 31.03.2017.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2017 | 12:47
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.01.2017 | 19:19
von Dimitra Sismanidou gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat der Kündigung zum
31.03.2017 zugestimmt. Kündigungsbestätigung erhalten.


11.01.2017 | 19:20
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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