Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 322 Views | 09.01.2017 | 14:54 Uhr
geschrieben von Michael Sanetra

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert Kündigung per FAX mit Unterschrift

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto:123229921

Stromio verweigert fristgerechte Kündigung per FAX mit Unterschrift. Abzocke durch Hinhaltetaktik? Seriösität sieht anders aus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 20.12.2016 habe ich per Telefax meinen Stromvertrag bei Stromio GmnH in Magdeburg fristgerecht zum 01.02.2017 gekündigt. Somit wurde die 6 wöchige Kündigungsfrist gewahrt.

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit aus meiner Sicht gewahrt.

Dann erhielt ich am 28.12.2016 folgende Antwort per Email:

"Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu. "

Dann wurde noch fälschlich behauptet, dass das FAX erst am 27.12.2016 abgesendet worden sei. Dem habe ich sofort per Email am 29.12.2016 widersprochen und festgestellt, dass ich es am 20.12.2016 versendet hatte. Faxprotokoll vorhanden.

"

Sehr geehrte Frau Voigt,
>
> zunächst einmal stelle ich fest, dass das FAX am 20.12.2016 erfolgte und nicht wie von Ihnen behauptet am 27.12.2016.
> Desweiteren erachte ich diese AGB als nichtig. Ich habe noch nie erlebt, dass ich einen Vertrag,
> den ich über das Internet abgeschlossen habe, nicht per FAX kündigen konnte. Somit stelle ich diese
> Klausel Ihrer AGB in Frage, da dieses für mich so sicherlich nicht zu erwarten war:
>
> siehe auch
> www.it-recht-kanzlei.de/agb-schriftformklausel-aenderung.html
>
> Ich fordere Sie hiermit auf, meine Kündigung vom 20.12.2017 in Form des FAXs zum 01.02.2017 kulanterweise zu akzeptieren und mir meinen fristgerechten Eingang meiner Kündigung
> zu bestätigen und zu akzeptieren. Ansonsten werde ich dennoch hilfsweise, wie von Ihnen gewünscht, nochmals Ihnen einen Kündigung per Brief in Schriftform (Einschreiben) zusenden,

Darauf hin erhielt ich am 30.12.2016 folgende Antwort:

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

"Sehr geehrter Herr Sanetra,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.12.2016.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Liefervertrag zugrunde liegen, bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Die seit dem 01.10.2016 geltende neue Rechtslage aus § 309 Nr. 13 BGB, wonach in AGB keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, gilt nach Art. 229 § 37 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ausschließlich für Verträge, die ab dem 01.10.2016 geschlossen worden sind. Da Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde, gilt die in den AGB vereinbarte Schriftform demnach für Sie weiterhin fort.

Die neue, seit dem 01.10.2016 geltende Rechtslage wurde von unserem Unternehmen selbstverständlich bereits in die AGB aufgenommen und findet entsprechend auf alle ab dem 01.10.2016 geschlossenen Verträge Anwendung. "

Dann habe ich zusätzlich noch hilfsweise am 31.12.2016 per Einschreiben Rückschein zum 01.02.2017 gekündigt. Heute am 6.1.2017 habe ich dann eine maschinell erstellte Kündigungsbestätigung zum 31.01.2018 in meinem Kundenpostfach erhalten.

"Sehr geehrter Herr Sanetra, mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 31.01.2018, erhalten, welche wir hiermit bestätigen. Für Ihre Schlussrechnung werden wir die erforderlichen Abrechnungsdaten bei Ihrem zuständigenNetzbetreiber einholen. Freundliche Grüße Ihre Stromio GmbH. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. "

Ich erwarte eine zeitnahe Bestätigung meiner Kündigung zum 01.02.2017 und nicht zum 31.01.2018.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Sanetra

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Ich erwarte eine zeitnahe Bestätigung meiner Kündigung zum 01.02.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2017 | 09:43
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Sanetra,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.01.2017 | 19:16
von Michael Sanetra gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat die Kündigung zum 31.01.17 akzeptiert. Vertrag wurde aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beendet.
Letztendlich eine positive Wendung und ein schneller, positiver und kundenorientierter Schritt des Unternehmens. Michael Sanetra




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