Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1240 Views | 09.01.2017 | 21:54 Uhr
geschrieben von Andy D.

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Der Kunde ist König? Hier nicht

Am 11.11.2016 besuchte ich Ihre Filiale in 72336 Balingen. Dort erwarb ich 25x Theramed 2in1, Gesamtsumme 28,75 Euro. In der Filiale sprach ich eine Mitarbeiterin an, ob es möglich wäre, 150 Spendertuben der Theramed Zahncreme 100ml zu bestellen. "Das sei kein Problem" erwiderte diese mir.

SCHLAGWORTE

Ich habe dann am Abend des 11.11.2016 telefonisch 150 Tuben Theramed bestellt. Man könne mir nicht sagen, wann die Zahncreme geliefert wird, ich solle mich einfach wieder melden. Das tat ich auch in der Folgewoche und nochmalig am 21.11.2016. Da wurde mir gesagt, man könne die Zahncreme nirgends finden und ich solle doch bitte am 22.11.2016 abends nochmal anrufen. Ich bat um einen Namen der Dame, mit der ich telefoniert hatte. Dies sei "nicht nötig", ich solle einfach nochmal anrufen.

Am nächsten Tag tat ich dies erneut. Die Dame, die ich dann erwischte, klärte mich auf, dass ja dienstags gar keine Wäre käme und sie mir nicht sagen könne, wann die Zahncreme denn käme. Ich fragte sie dann, ob sie nicht in der Zentrale mal nachhaken könnte. Darauf hatte sie wohl wenig Lust. Sie erklärte mir, dass bei dieser großen Menge (meine Bestellung war 15 Kartons und nicht 1500 Kartons) zuerst einmal alle Filialen beliefert werden müssen, damit diese nicht "leer laufen". Das ist absolut lächerlich, dass ein Kunde bei einer Bestellung von 15 Karton Regallücken in zahlreichen Rossmann-Filialen produziert.

Dann kam die Dame auf die Idee, dass es doch besser wäre, so eine große Menge über die Großkunden-Internetplattform zu beziehen. Ich hätte gerne übers Internet bezogen, wollte aber den Umsatz im stationären Handel halten und nicht den Internethandel zusätzlich fördern. Manche Menschen im Markt schaufeln doch an ihrem eigenen Grab - es muss doch der Ur-Wunsch eines Mitarbeiters im Einzelhandel sein die Umsätze in die Filiale zu ziehen. Zu guter Letzt wurde meine Aussage, dass ich mir wohl einen anderen Verkäufer der Zahncreme suchen muss, wenn diese weiterhin nicht eintrifft, bekräftigte mich die Dame das doch zu tun. Alles richtig gemacht, möchte ich hier kommentieren. "Soll doch der Kunde bei der Konkurrenz einkaufen".

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Wir beendeten unser Telefonat mit der Vereinbarung, dass die Dame (Frau Bö. oder so ähnlich) am Mittwoch, den 23.11.2016, in der Zentrale nachfragt und mir dann am selben Tag telefonisch Bescheid gibt. Und jetzt raten Sie mal, wer sich am Mittwoch nicht gemeldet hat? Richtig, jemand von der Filiale Balingen. Ich bin wirklich fassungslos. Anscheinend ist der Markt in Balingen satt vor Umsatz - und nicht abhängig von einem Kunden, der auf einen Schlag 200 Euro in die Kasse spült. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verhalten im Sinne der Zentrale der Firma Rossmann ist, daher wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie. Ich frage mich, ob Menschen, die zum Internetkauf oder auch zum bei Mitbewerbern raten, nicht verstehen, für wen oder was sie arbeiten und mit kundenfeindlichem Verhalten auftrumpfen ihren Job nicht verstanden haben. Ich bin wirklich entsetzt und sehr verärgert.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2017 | 11:15
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Rossmann Kunde, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstelle in Balingen von unserem Personal ungerecht behandelt gefühlt haben, bedauern wir sehr und möchten uns dafür bei Ihnen entschuldigen.

Grundsätzlich können wir ihnen mitteilen, dass es in der Regel möglich ist, eine größere Menge auch über den stationären Handel abzusetzen. Die Ware kann allerdings nicht selbst von der Filiale bestellt werden, sondern es muss eine Anfrage über die Zentrale laufen.

Der Vorschlag, die Ware online zu bestellen, war durchaus korrekt.

Die Dirk Rossmann GmbH betreibt einen eigenen Onlineshop unter www.rossmann.de, allerdings gibt es auch hier Höchstabgabemengen, in diesem Fall 12 Stück.

In Einzelfällen, welche von uns persönlich überprüft werden, wird auch die Abgabe einer größeren Menge genehmigt.

Mit freundlichen Grüßen

ihr Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


10.01.2017 | 08:36
von Nicole F. | Regelverstoß melden
Im Einzelhandel versuchen Großmengen zu kaufen wird nicht funktionieren. Nicht weil der Verkäufer nicht will, sondern weil die genannte Menge eventuell ein Monatsvorrat im Regal bedeutet.
Sorry diese Beschwerde ist einfach nicht in Ordnung!

10.01.2017 | 09:26
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Wieso wird hier dermaßen über den Beschwerdeführer hergefallen?
Richtig ist, dass es eine mündliche Absprache gab (davon ausgehend, dass die Schilderung stimmt). Es war ein Rückruf für den nächsten Tag vereinbart, der nicht eingehalten wurde. Dieses "Phänomen" trifft man heutzutage leider sehr oft an. Dadurch entstehen Probleme und Konflikte. Das ist vermutlich auch der Kern der Beschwerde und hier habe ich volles Verständnis für den Beschwerdeführer.

10.01.2017 | 15:17
von Saskia Monsberger | Regelverstoß melden
Sie verfolgen wahrscheinlich keine medien, sonst wüssten sie dass dm bei rossmann einkauft, um die eigenen regale zu füllen. Würden sie dann so zu mir einkaufen kommen, würde ich ihnen ihre 150 pasten auch nicht rausrücken. Verdacht liegt aber nahe, dass sie selber zu dm gehören

10.01.2017 | 15:25
von Saskia Monsberger | Regelverstoß melden
Und übrigens 2 monate nach dem angeblichen vorfall sich bei ReclaBox zu beschwären ist lächerlich. Machne haben nichts besseres zu tun!

11.01.2017 | 12:25
von Andy D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2017 | 12:46
von Andy D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2017 | 12:59
von Andy D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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