Naturfell-Atelier.de (Frankfurt (Oder))
Keine Rückzahlung von Liefer- und Versandkosten
Es wurde mir ein falscher Artikel geliefert. Sowohl in Form, Farbe, Größe entsprach dieser in keinster Weise der Artikelbeschreibung oder Beschreibung auf der Rechnung. Deswegen habe ich den Kaufvertrag ordnungsgemäß widerrufen und den Anforderungen nach entsprechend zurückgesandt. Der Händler hat den Artikel erhalten.
Nach dem Widerruf des Kaufvertrages wegen durch den Händler verursachter Falschlieferung wurde lediglich der Kaufpreis des Artikels, nicht jedoch die Liefer- und Versandkosten/Rücksendekosten, welche ebenfalls von mir bezahlt wurden, zurückerstattet.
Ich forderte den Händler telefonisch und schriftlich auf, sämtliche von mir getätigte Versandkosten, sowohl für den Hin- als auch Rückversand zu erstatten. Diese belaufen sich auf 8,90 Euro für den Hin- und 6,99 Euro für den Rückversand. Gesamt 15,89 Euro.
Ich wies in diesem Zusammenhang auf die AGB´s des Händlershops und auf geltendes Recht hin:
Die AGB´s besagen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Geltende Rechtssprechung besagt:
Gem. § 357 Abs. 2 BGB muss der Unternehmer auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung, die sog. Hinsendekosten, zurückgewähren. Dies bedeutet, dass der Unternehmer dem Verbraucher im Fall eines Widerrufs auch die von jenem bezahlten Versandkosten zurückerstatten muss.
Bitte vergleichen Sie hierzu ebenfalls: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
Bisher hat sich der Händler nicht wieder geäußert und wird versuchen dieses Problem auszusetzen. Es existieren eine Vielzahl schlechter Erfahrungen und negativer Bewertungen dieses und anderer Shops, die alle auf den gleichen Namen hinaus laufen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst