TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Teldafax schuldet mir 200 Euro
Am 17.06.2009 wurden von meinem Konto 200 Euro abgebucht als Vorableistung für einen Stromvertrag (Kd.-Nr. 3408769), der aufgrund verspäteter Kündigung von Seiten Teldafax bei meinem vorherigen Stromlieferanten gar nicht zustande kam. Ich musste nun den bestehenden, mittlerweile überteuerten Stromvertrag fortführen.
Von diesem Zeitpunkt an telefonierte ich mindestens 10 Mal mit der Hotline von Teldafax, schrieb mehrere Mahnungen per Mails und erhielt vor einigen Wochen sogar die Mitteilung, dass der Betrag in Höhe von 200 Euro nun angewiesen würde. Aber auch in diesen Wochen kam mein Geld nicht zurück.
Ich wies meine Bank an, den Betrag wieder zurück zu buchen, da eine EInzugsermächtigung nicht vorliegt. Am 18.09. war das Geld dann auf meinem Konto, für sage und schreibe 5 Tage, denn am 23.9. hat Teldafax sich mein Geld zurückgeholt, da sie eine Einzugsermächtigung vorlegen konnte. Das muss man sich mal vorstellen: Die Fa. Teldafax zieht nochmals das Geld ein, das ihr nicht gehört und das sie seit über 3 Monaten unrechtmäßig einbehält. Dafür hat sie mir sogar noch Gebühren berechnet in Höhe von 2,50 Euro. Die Bank hat mir ebenfalls 10 Euro berechnet.
28.09.2009 | 12:24
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Frau Gerken,
da ist ja einiges zu klären. Also, Ihren Vertrag mit uns haben Sie online abgeschlossen und dabei Ihre Bankverbindung zum Einzug angegeben. Ihren Antrag stellten Sie am 22.5., hierbei gaben Sie an, dass Sie jeweils zum 15.5. den Bankeinzug wünschen. Dies führte auf unserer Seite dazu, dass erst am 16.6. die Sonderabschlagszahlung abgebucht wurde. Da wir laut unseren AGBs erst tätig werden, wenn die Sonderabschlagszahlung eingegangen ist, wurde der Wechselprozess am 26.6. gestartet. Da wiederum Ihr Vorversorger eine Kündigungsfrist von 8 Wochen hat, und nicht wie andere von 4 oder 6 Wochen, ist dann abgelehnt worden. Ihre 200 € werden Ihnen selbstverständlich überwiesen.
Ich hoffe, ich konnte helfen, den Sachverhalt zu klären
Mit herzlichen Grüßen
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG
Zu beachten ist auch, wechselt man durch ein Portal Verivox oder check24, wann ist der Auftrag übermittelt worden, dann erhält der Kunden seine Auftragsbestätigung, ab Datum dieser hat der Kunde zwei Wochen Widerrufsfrist, die von allen Anbietern eingehalten werden muss, und dann wird beantragt. Gibt ein Kunde dann noch zusätzlich an, dass der Sonderabschlag den er zu seinem Tarif gewählt hat, erst am nächsten 15. abgebucht werden soll, zuvor nicht beantragt wird. Erst wenn der Sonderabschlag eingegangen ist, dann wird alles in die Wege geleitet.
Aber meckern ist leichter, als sich einfach auf der Seite des Anbieters über alles zu informieren und bei teldafax.de wird sogar bildlich der Wechselprozeß schön beschrieben. Einfach mal informieren und nicht erst nörgeln.
So sehe ich das.