DHL (Köln)
Bearbeitungsgebühr Zollabfertigung 47,60€ für Gebrauchtschuhe
Trotz keinen Einfuhrzollabgaben und Information von DHL-Mitarbeiterin telefonisch über keine Kosten, verlangt DHL Express nachträglich 47,60€ Bearbeitungsgebühr
Widerspruch Rechnung 7706175988 vom 29.12.2016 über 47,60€
Betreff: Bitte um Überprüfung der Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: am 15.12.2016 habe ich ein SMS von DHL-Team erhalten mit der Nachricht, dass der Zoll einen Wertnachweis für meine Sendung AWB5578019904 fordert. Am selben Tag habe ich das DHL-Team unter der im SMS eingegeben Tel. Nr. 0341 44994466 kontaktiert und erklärt, dass es um meine Schuhe, die ich schon seit 2 Jahren habe, also gebraucht sind, geht und die ich während unserer Südostasien Rundreise im „Rain Rock Hotel“ in Phnom Penh, Kambodscha vergessen habe. (Das Hotel habe ich kontaktiert und vereinbart, mir die vergessenen Schuhe zurückzuschicken.)
Ich habe am selben Tag (15.12.2016) die von DHL-Mitarbeiterin mitgeteilten, erforderlichen Unterlagen per E-Mail wie folgende verschickt: eine Kopie meines Reisepasses, meines Flugtickets, meine Erklärung für die Sendung (eigene im Hotel in Kambodscha vergessenen Gebrauchtschuhe), sogar Auszug meiner E-Mail Korrespondenz mit dem Mitarbeiter aus dem Hotel in Kambodscha.
Mir wurde von der DHL-Service Mitarbeiterin mitgeteilt, dass für mich keinerlei Kosten entstehen würden. Somit ist mir unklar wofür die 47,60€ verlangt werden.
Ich bitte Sie um Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag storniert oder korrigiert werden kann. Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.
Beschwerde ist gelöst