Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 622 Views | 20.01.2017 | 12:42 Uhr
geschrieben von Maximilian Bischoff

primastrom GmbH (Berlin)

Verdrehen von Tatsachen und Betrugsvorwurf

Bestell-/Kundennummer: 7890094281

Bezugnehmend auf Ihre Antwort auf die Beschwerde-Nr.: 132297, möchte ich eine weitere Beschwerde eröffnen, in der ich die Tatsachen richtigstelle, welche von ihnen so Großzügig verdreht wurden.

SCHLAGWORTE

Ende Juni 2016 kontaktierte ich ihre Firma um den Laufenden Stromvertrag von meiner Frau, welche sich getrannt hat auf mich zu übertragen. Daraufhin wollten sie mir per Email ein Formular zu senden wo dies ganz einfach möglich sei. (Mittlerweile habe ich von der Bundesnetzagentur erfahren, dass das Übertragen von Stromtarifen nicht möglich ist, da es personenbezogene Verträge sind) Ich gutgläubig wie ich war und mit bedacht eines reibungslosen Ablaufes wollte dies auch tun. Da ich Anfang Juli immernoch keine Email bekam, rufte ich nochmals die Kostenpflichtige Hotline an mit der Bitte des Formulares. Am 12.7. hatte ich dieses dann in der Post, ausgefüllt mit Zählerstand und meinen Daten sand ich Ihnen dies am 14.7. per E-Mail zurück.

Lange passierte nichts, keine Antwort kein Vertrag, nichts.

Zur Überraschung bekam ich am 31.08.16 gegen 19:00 eine Email von Ihnen mit der Mitteilung der zu Zahlenden Abschläge ab Juli. Zahlungsziel bzw. Abbuchungsdatum war der 02.09. woraufhin ich schriftlich der Höhe der Abschläge widersprach und um Aufklärung bat, wie diese sich doch zusammen setzen, wenn die Abschläge bis Juli wesentlich geringer waren. Des weiteren habe ich den strittigen Betrag zurück gebucht mit der Bitte um schnellstmögliche Klärung wie sich die Abschläge zusammen setzen.

Jetzt kommt es, dass sie mir bis Ende Oktober darauf keine Antwort geben konnten und mich stattdessen fröhlich anmahnten.

Nach einener Recherche bei MitNetz konnte ich in Erfahrung bringen, dass ihr Unternehmen einen völlig falschen Zählerstand zu einem völlig falschen Datum an MitNetz übermittelte, und daraufhin die Abschläge für mich berechnete. Und die Höhe dabei ist, dass einer ihrer Hotlinemitarbeiter mir Betrug vorwarf, ich könnte doch die Zählerstände falsch gemeldet haben, wobei sie das Formular der Vertragsübernahme hatten!

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Dieses wissen über die falschen Zählerstände bewegte sie trotzdem nicht die Abschläge korrekt zu berechnen, stattdessen Mahnten sie weiter den strittigen, jetzt sogar nachweißlich falschen Betrag an.

Widerwillig bezahlte ich diesen am 29.09. auf anraten meines Anwaltes. (Anzumerken sei, dass ich den Brief der Letzten Mahnung am 27.09. mit dem Zahlungsziel 30.09.16 in der Post hatte) Ich Zahlte am 29. sogar 4 Abschläge auch für Oktober mit.

Zahlungseingang der Abschläge war am 30.09. was ich telefonisch durch Herrn Heldt am 10.10. bestätigt wurde.

Der Weitere Verlauf in Stichpunkten:

- Rückschaltung an Grundstromversorger trotz ausgeglichenen Kontos

- Abrechnung des aufgelösten Vertrages am 28.12.16 erstelllt und am 30.12. bei mir angekommen (hätte spätestens am 30.11.16 mir zugestellt werden müssen laut §40 EnWG)

- in Rechnung stellen von Grundgebühr bis Juli 2018 und Rückschaltungsgebühr, dazu sei angemerkt, dass die Hotlinemitarbeiter immer alles Versprechen und alles verstehen aber das gegenteil von den Aussagen der Hotline durch Primastrom vollzogen werden.

Ich habe mit Ihnen keinen neuen Vertrag abgeschlossen, ich habe laut ihrem Formular einen bestehenden Vertrag übernommen. Wenn Sie der Meinung sind ich hätte einen neuen Vertrag hätten sie mir alle Vertragsdaten laut §41 EnWG auch offenkundlich zustellen müssen, aus welchen Laufzeit Tarif und Preise hervorgehen. So etwas habe ich aber von Ihnen nie Erhalten geschweigedenn unterschrieben!

Daher meine nochmalige Forderung:

- Verzicht auf Rückschaltungsgebühr und Grundgebühr bis 2018, stattdessen Grund und Verbrauchskosten von Juli 16 - Oktober 16 korrekt berechnen!

Des Weiteren gehen sämtliche Briefwechsel und Verlauf der Probleme mit Primastrom morgen den 12.01.2016 an die SCHLICHTUNGSSTELLE und an die BUNDESNETZAGENTUR zur Klärung und Darlegung des Sachverhaltes. Zusätzlich erwäge ich juristische als auch journalistische Wege einzuschlagen um diese Missstände aufzudecken.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Rückzahlung der Rückschaltungsgebühren und der Grundgebühren bis 2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2017 | 08:32
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Bischoff,

wir haben Ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen und möchten uns zunächst für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Sie haben sicherlich unser Schreiben vom 20.01.2017 bereits erhalten. Wir freuen uns, dass eine Einigung gefunden werden konnte. Näheres entnehmen Sie bitte unserem oben genannten Schreiben. Wir hoffen, dass Sie den Zahlungseingang Ihres Guthabens bereits verzeichnen konnten.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit abschließend geregelt zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.01.2017 | 12:49
von Maximilian Bischoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlichtungsverfahren würde eingeleitet!


02.02.2017 | 08:57
von Maximilian Bischoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde bis heute 2.2.17 8:57 noch nicht ausgezahlt


16.02.2017 | 09:27
von Maximilian Bischoff gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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