Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 236 Views | 03.02.2017 | 15:33 Uhr
geschrieben von Jürgen Plum

voxenergie GmbH (Berlin)

Terminbestätigung ohne Auftrag

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 8790100418 / Auftrag AFT-VOX-00133755

Am 24.12.2016 haben wir (meine 72jährige Mutter und ich) nicht schlecht gestaunt, als ihr an diesem Tag die "Terminbestätigung" zum Wechsel am 01.01.17 ins Haus geflatert ist. Weder sie noch ich haben dieser Firma einen Wechselauftrag erteilt und haben dies Voxenergie am 26.12. per Email mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Einzige Reaktion war dann wieder ein automatisches "Antwortschreiben" vom 30.12.2016 wonach unsere Email vom 26.12. als Widerruf gewertet wurde, der "natürlich" nicht mehr fristgerecht gewesen sei.

Angeblich hätten wir bzw. meine Mutter voxengerie am 26.05.2016 mit dem Wechsel beauftragt - anscheinend während eines unerlaubten Werbeanrufes! Des weiteren wird seitens Voxenergie behautptet, dass meine Mutter eine Auftragsbestätigung mit Widerufsbelehrung vom 31.05.2016 erhalten hätte.

Selbst wenn ich jetzt mal unterstelle, dass dieses Telefonat am 26.05.2016 - wo meiner Mutter anscheinend die nötigen Daten entlockt wurden - stattgefunden hat, so ist es eine Tatsache, dass diese ominöse Auftragsbestätigung vom 31.05.2016 nie bei meiner Mutter angekommen ist! Wäre dies der Fall gewesen, so wäre dieser erschlichene "Auftrag" direkt storniert worden.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Im übrigen muss ich es auch als befremdlich finden, dass einem eine "Terminbestätigung" gerade mal 7 Tage vor dem "Wechsel" ins Haus flattert, wo doch der angebliche Auftrag bereits vor Monaten erteilt worden sein soll. Das kann nur als Versuch gewertet werden "rechtzeitig" Fakten zu schaffen, aus denen der Kunde nicht mehr raus kann.

Seriöses Verhalten sieht da bei mir ganz anders aus! Und was ich hier so lesen muss, sind wir bzw. meine 72jährige Mutter nicht die eninzigsten, die man seitens Voxengergie versucht über den Tisch zu ziehen.

Wir erwarten daher umgehnd die Rückabwicklung/Aufhebung des Wechsels zu Voxengerie, damit der von uns Anfang Dezember 2016 tatsächlich beauftragte Wechsel zu einem anderen Energieunternehmen durchgeführt werden kann.

Sollte seitens Voxengerie auf Grund dieser Beschwerde kein Einlenken erfolgen, so werden wir weitere Schritte inklusive einer Meldung bei der Bundesnetzagentur einleiten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückabwicklung/Aufhebung eines erschlichenen Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2017 | 11:39
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Plum,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den Sachverhalt überprüft und teilen Ihnen mit, dass zwischen Ihrer Mutter und voxenergie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Den uns fernmündlich erteilten Auftrag Ihrer Mutter haben wir mit Schreiben vom 31.05.2016 bestätigt. Entgegen Ihrer Auffassung ist dieses Schreiben bei Ihrer Mutter auch nachweislich zugegangen. Ihre Mutter wurde gleichzeitig über das 14-tägige Widerrufsrecht belehrt. Von ihrem Widerrufsrecht hat sie jedoch keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Wir hätten Ihrer Mutter auch keinen Termin zur Belieferung bestätigt, wenn uns kein rechtverbindlicher Auftrag vorliegen würde.

Entgegen Ihrer Behauptung ist Ihre Mutter auch nicht unerlaubt angerufen worden. Uns lag das vorherige Einverständnis Ihrer Mutter mit Werbeanrufen vor.

Dessen ungeachtet haben wir uns in diesem Einzelfall und rein aus Kulanz entschlossen, den vorliegenden Vertrag zu beenden. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung werden wir in den nächsten Tagen per Post übersenden.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2017 | 16:12
von Jürgen Plum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!