Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 176 Views | 17.01.2017 | 16:16 Uhr
geschrieben von Far Far

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 senden den versprochenen Shoppinggutschein leider nicht

Bestell-/Kundennummer: 14928823

Ich habe Ende des Jahres 2016 bei Check24 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen (14928823). Check24 sendet mir leider den versprochenen Shoppinggutschein nicht

Ich habe Ende des Jahres 2016 bei Check24 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen (14928823).
Check24 sendet mir leider den versprochenen Shoppinggutschein nicht.

Es war klar tituliert mit: + Shoppinggutschein von 20 EUR, also eigentlich rechtlich eine klare Sache.

Leider reagiert Check24 nicht mal auf meine Anfragen. Ich habe 2 Emails gesendet und einmal mit der Hotline telefoniert. Leider ohne Ergebnis! Ich bin mir sicher, dass Check24 seriös genug ist und mir irgendwann diesen Gutschein gibt, aber ich finde es schade, dass es nicht direkt von vorne rein gemacht wir und man es soweit treiben muss.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Shopping Gutschein in Wert von 20 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2017 | 16:53
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass Ihnen noch keine Rückmeldung zu gegangen ist.

Aufgrund Ihrer Antragsnummer konnten wir Ihren Abschluss bzw. Wechsel sehen. Dieser wurde am 24.12.2016 durchgeführt. Die Aktion mit dem Einkaufsgutschein bei einem Wechsel bei Mobilfunk endete am 23.12.2016. Ab diesem Tag wurden keine Gutscheine mehr ausgegeben.

Am 24.12.2016 war der Hinweis zu den Shoppinggutscheinen nicht mehr beim Wechsel des Mobilfunkvertrages angezeigt.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere entsprechende Abteilung gegeben. Diese wird sich nochmal separat per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit besten Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.01.2017 | 09:37
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Rückmeldung aus der entsprechenden Abteilung erhalten, dass der Vorgang zu Ihrer Zufriedenheit am 19.01.2017 geklärt werden konnte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Liebe Grüße

Ihr CHECK24-Team



26.01.2017 | 09:41
von Far Far gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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