Condor Flugdienst GmbH (Kelsterbach)
Nie wieder Condor
Bestell-/Kundennummer: IntNr 1508060439
Teuere Sitzplatz-Reservierung
Dezember 2015- 5 Tage vor Abflug in die Dominikanische Republick erhielten wir (4Personen) die Nachricht, dass nicht CONDOR sondern eine völlig unbekannte portugiessche Charter-Gesellschaft den Flug durchführt. Die teuer bezahlten PremiumEco Sitzplätze (1.620. -€!) bekamen wir nicht, sondern zur Beruhigung erhielten wir einen Gutschein über 150. - € pro Person. Na, gut dachten wir, wenigstens was. Beim Durchlesen des Kleingedruckten jedoch bemerkte man den Hacken: Gültigkeitsdauer 10 Monate! Wer will denn schon mit dieser chaotischen Firma mehrmals im Jahr in Urlaub fliegen? - Der Rückflug erfolgte ebenfalls mit dieser portugiesischen Firma (HiFly) in einer alten vor der Ausmusterung stehenden Maschine, in einer sehr engen Bestuhlung, was in keinster Weise der gebuchten Klasse entsprach. Beim Start klapperte und schepperte alles und wir fürchteten, dass die Overhead Gepäckablagen herunter brechen. Uns wurde versichert, dass die Maschinen von CONDOR geprüft seien? Die Rückenlehnen konnte man nicht verstellen (Nachtflug)!
Mehrere Beschwerdebriefe auch per Einschreiben wurden von CONDOR einfach nicht beantwortet. Einem Anwalt, den ich dann bemühte, wurde zwar geantwortet aber eine Fristverlängerung der Gültigkeit der Gutschriften wurde eiskalt abgelehnt. Es wäre ja eine Gutschrift aus reiner Kulanz gewesen, die man nicht verlängern kann und muss! Diese Art und Weise der Behandlung von Kunden ist der Art niederträchtig, weil man von vornherein fest damit rechnet, dass der "Beruhigungsgutschein" in den wenigsten Fällen eingelöst wird.
NIE MEHR WIEDER CONDOR!
Im Falle einer solchen Herabstufung, also der Verlegung in eine niedrigere Beförderungsklasse als gebucht, muss die Fluggesellschaft den Flugpreis teilweise erstatten und zwar bei Flügen:
-bis zu 1500 km in Höhe von 30% des Flugpreises,
-über 1500 km bis 3500 km in Höhe von 50 % des Flugpreises und
-über 3500 km in Höhe von 75 % des Flugpreises.
Steuern und (Flughafen-) Gebühren sind dabei nicht Teil des zu erstattenden Flugpreises.Es muss somit nicht (nur) die Preisdifferenz zwischen der gebuchten und der niedrigeren tatsächlichen Beförderungsklasse erstattet werden (die häufig geringer ist als die nach der Verordnung EG 261/2004 vorgesehene Erstattung). In vielen Fällen erfolgt zu Unrecht jedoch nur die Erstattung der Differenz des Preises zwischen den Klassen bzw. des gezahlten Aufpreises. ' Quelle: https://www.flugpassagier-entschaedigung.de/nichtbef%C3%B6rderung-flug%C3%BCberbuchung/herabstufung/
Der Treibstoffkosten- Kerosinzuschlag ist in den meisten Fällen Bestandteil des Flugpreises und nicht Steuer oder Gebühr für Dritte.
Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist die portugiesische Airline, da diese den streitgegenständlichen Flug ausgeführt hat. Insofern ist 'Condor' der falsche Anspruchsgegner.
dass nicht andere Reisende auf diese Fluggesellschaft reinfallen!
MfG M. Fösel
Sehr geehrter Herr Schlesinger, ich hatte bei Condor gebucht und auch den Aufpreis für die Premium Economy Sitzplätze an Condor bezahlt. Condor hat mir auch die "Entschädigungsgutscheine"Gutscheine (aus Kulanz) über 150. - € übergeben. HiFly hat im Auftrag von Condor den Flug durchgeführt. Es waren auch 2 Flugbegleiterinnen von Condor im Flieger, die aber nach Reklamation nur die Schulter zuckten. Die Fluggesellschaft CONDOR hat sich bisher nicht gemeldet! Ich glaube auch nicht an den Weihnachtsmann, dass die sich melden. Die sind so auf dem "hohen Roß" und eingebildet, dass sich da nichts bewegt. Ich möchte nur, dass nicht andere Reisende auf diese Fluggesellschaft reinfallen! Wenn Hifly für eine Entschädigung zuständig gewesen wäre, dann hätte mich Condor beim ersten Schriftverkehr darauf aufmerksam machen müssen oder?
MfG M. Fösel