323 Views | 22.01.2017 | 13:22 Uhr
geschrieben von Stefan Orlovius

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Hohe Endabbuchung ohne Endabrechnung (Rechnungsbetrug?)

Bestell-/Kundennummer: 133557

Schlussabbuchung (19.08.16) erfolgte durch fiktiven Zählerstand, obwohl dieser korrekt vom Grundanbieter nachweislich übermittelt wurde. Eine Endabrechnung folgte nicht. Erst nach Gespräch am 09.09.16 mit Frau U. bekamen wir eine auf dem 05.08.16 bewusst falsche rückdatierte Endabrechnung, Eingang 11.10.16.

Weitere Telefonate am 11.10.16 mit Herrn St. A., am 17.11.16 mit Frau S. S. sowie am 19.12.16. mit Herrn R. blieben fruchtlos obwohl jeder einzelne von diesen fiktiven Mitarbeitern unser Problem erkannt und verstanden hat. In diesem Zeitraum folgten 2 Mahnungen über nicht nachvollziehbare Kosten.

Nach dieser augenscheinlich systematischen Hinhaltetaktik stufe ich das Unternehmen als gewerbsmäßigem Betrug mit einer evtl. Insolvenzverschleppung ein.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 337,08 (Paketpreis abzgl. 25 % Wechselbonus zuzgl. zuviel gezahlte Raten)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


01.02.2017 | 20:39
von Stefan Orlovius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weitere fiktive Mahnung am 16.01.2017 erhalten. Das Anrufen hab ich mir diesmal erspart und meinen Anwalt eingeschaltet. Ich hoffe, das ich bei der Insolvenzabwicklung mit meiner Forderung berücksichtigt werde. Ich kann nur DRINGENDS jedem von diesem Anbieter abraten


04.02.2017 | 13:52
von ReclaBoxler-3575247 | Regelverstoß melden
Schlichtungsstelle Energie einschalten, die lösen das kostenlos für Sie. BEV darf dann die Schlichtung zahlen. So kommen Sie auch zu ihrem Recht. Rechtsanwalt einschalten ist nicht so gut, müssen Sie dann selbst zahlen.



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