Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 545 Views | 04.02.2017 | 14:19 Uhr
geschrieben von H. Kazimierczak

voxenergie GmbH (Berlin)

Vom Angebot zum Vertrag - telefonische Abzocke

Bestell-/Kundennummer: 8790087526

Kaltakquise ist verboten. Telefonisch wollte man ein Vertrag abwickeln. Ich habe abgelehnt und man bot mir an, ein Angebot zuzusenden. Der Abschlag sollte sich auf 27 Euro belaufen, tatsächlich sind es jetzt 34 Euro. Es wurde nichts unterschrieben zurück gesendet und keine mündliche Zusage getätigt! Trotzdem wurde dreisterweise der bisherige Vertrag beim Stromversorger gekündigt. Telefonisch kein Wille zur Klärung, auf Email keine Reaktion! Das ist arglistige Täuschung und Betrug! Der Vertrag ist nicht gewünscht! Erhalte ich keine Vertragsaufhebung, werde ich rechtlichen Beistand ersuchen!

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückwirkend sofortige Vertragsaufhebung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.02.2017 | 16:33
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Kazimierczak,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall noch einmal umfassend geprüft.

Ihre Ausführungen sind nicht zutreffend. Zunächst möchten wir anmerken, dass hier kein Fall einer "telefonischen Abzocke" vorliegt. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die einem Beweis zugänglich ist. Solche Beweise liegen uns auch vor. Von Ihrer fernmündlichen Auftragserteilung am 29.06.2016 für die Belieferung Ihrer Zählerstelle wurde mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis ein Mitschnitt angefertigt. Anschließend an den fernmündlichen Auftrag haben Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Datum vom 01.07.2016 erhalten. In dieser wurden Sie ordnungsgemäß über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt. Ein Widerruf wurde innerhalb der Frist jedoch nicht erklärt.

Wie Ihnen bekannt sein wird, kommen Verträge sehr häufig mündlich zustande und ein Schriftformerfordernis gibt es nur für die wenigsten Verträge. Ein wirksam erteilter Auftrag musste daher nicht zwangsläufig unterschrieben sein. Zwischen Ihnen und voxenergie ist folglich ein wirksamer Stromlieferungsvertrag zustande gekommen.

Die Höhe Ihres Abschlags wurde anhand Ihres jährlichen Stromverbrauchs berechnet. Dieser wurde uns von dem Netzbetreiber auch bestätigt. Wir erkennen daher keinen Grund, der zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigen würde.

Dennoch haben wir uns in Anbetracht Ihres Vortrags und des Umstands, dass wir an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, dazu entschlossen, rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Vertrag zu beenden.

Wir sind zuversichtlich, den Sachverhalt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit geklärt zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.02.2017 | 13:11
von H. Kazimierczak | Regelverstoß melden
Dann bitte ich um schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt werde ich den Fall schließen.

Einer Einigung blicke ich positiv entgegen und bedanke mich bereits im Vorfeld.

12.02.2017 | 17:35
von H. Kazimierczak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.02.2017 | 12:47
von H. Kazimierczak gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag wurde aufgehoben. Einigung war nach viel Ärger möglich.




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