Durch HARK gelöste Beschwerde. | 582 Views | 05.02.2017 | 11:45 Uhr
geschrieben von Mandy Meyer

HARK GmbH & Co. KG (Berlin)

Verbundestrich falsch dargestellt

Bestell-/Kundennummer: 25016874

Sehr geehrte Kaminbaufirma,

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mein Partner und ich haben im Oktober 2015 einen Kamin bei Ihnen erworben. Die Pläne bzw. die technischen Daten haben wir unserer Hausbaufirma zur Umsetzung weitergeleitet. Das Haus steht und der Verbundestrich ist wie angegeben gegossen. Nun sollte der Kamin aufgebaut werden. Geht aber leider nicht, weil laut Aussage des Kaminbauers der Verbundestrich falsch gegossen wurde.

Die Hausbaufirma hat den im Merkblatt angegebenen Verbundestrich direkt neben den Schornstein gesetzt, obwohl der Schornstein theoretisch in diesen integiert hätte werden müssen (siehe Bild).

Da Kamin und Schornstein aber zwei voneinander getrennte Dinge sind, ging die Hausbaufirma davon aus, dass der Verbundestrich nur für die Maße des Kamins gilt. Ansich wird ja auch zuerst der Schornstein gemauert und dann erst der Estrich gegossen. Einen Verbundestrich zu skizzieren, auf dem Kamin und Schornstein gehört, macht also gar keinen Sinn. Nun besteht leider das Problem, dass an einer Stelle der Kamin in unsere Fußbodenheizung drücken würde und diese beschädigen könnte. Als Lösung wird eine Lastverteilerplatte montiert und vorher mit kostspieliger Thermomessung die Bodenheizung lokalisiert.

Das führt zu 728€ Mehrkosten, die wir zahlen sollen.

Da die Lieferung und Montage in den nächsten drei Tagen erfolgt, weise ich schon jetzt darauf hin, dass wir die 728€ unter Vorbehalt zahlen werden (sonst erfolgt keine Montage).

Wir hoffen sehr auf eine kulante, außergerichtliche Regelung und vielleicht eine Anpassung des entsprechenden Merkblattes für alle Käufer nach uns.

Mit freundlichen Grüßen

M. Meyer

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Meine Forderung an HARK GmbH & Co. KG: Erstattung der Zusatzkosten iHv. 728€


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Kommentare und Trackbacks (2)


15.02.2017 | 01:09
von Mandy Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich bisher nicht bei mir gemeldet.


01.03.2017 | 15:13
von Mandy Meyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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