Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 365 Views | 20.01.2017 | 12:39 Uhr
geschrieben von Marko

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Kündigung per Fax wird trotz BGH Rechtsprechung nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 14834587

Am 13.01.2017 habe ich nach einer angekündigten Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Das Fax wurde mittels einer eigenhändigen Unterschrift versehen und versandt. Heute erhielt ich die Auskunft, dass die Schriftform nicht gewahrt sei und man die Kündigung nicht akzeptiere mit Verweis auf die AGB. Heute habe ich sofort ein Einschreiben an die Postfachadressen sowie ein Einschreiben mit Rückschein nach Kaarst an den Firmensitz der Gas.de Gesellschaft verschickt. Der Zugang wird in einem Gerichtsverfahren als Anscheinsbeweis unter Hinzuziehung meiner Frau als Zeugin ohne Probleme nach gängiger Rechtsprechung anerkannt. Damit wird der Fall für das Unternehmen erheblich teurer, sprich Gebühren für Anwalt inkl. Schadenersatz für den verzögerten Wechsel.

SCHLAGWORTE

Es ist ein unverschämtes Geschäftsgebaren, dass die gängige Rechtsprechung ignoriert wird und somit der Kunde zum Verbleib in einem teuren Tarif genötigt wird. Ich werde definitiv Feststellungsklage mit eventuellem Schadenersatzanspruch im Falle einer nicht angenommenen Kündigung erheben.

Hier mal der Auszug zur rechtlichen Weiterbildung für die Gas.de GmbH.
Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

Ich werde wieder zu meinem kommunalen Versorger wechseln. Dort zahle ich gerne für einen guten Service. Schade, dass solche Vorgehensweise mit krimineller Energie den Kunden zum Verbleib beim alten Versorger zwingt und keinen wirklichen Ausgleich am Gasmarkt schafft.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Anerkennung meiner Kündigung als Fax im Rahmen des Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2017 | 08:44
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Wernecke,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.01.2017 | 18:16
von Marko gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Anbieter hat jetzt die Kündigung bestätigt. Zwar unter der Zurückweisung der Analogie der BGH Rechtsprechung, aber wenigstens ist der Vetrag ohne Feststellungsklage beendet. Heute kam dann endlich der Rückschein vom Einschreiben, welches ich nach Kaarst geschickt habe. Die Postfachadresse würde ich keinem für das Einschreiben empfehlen, da der Zugang nicht bestätigt wird. Trotzdem schade dass der Versorger nicht besser mit seinen Kunden umgeht. Wenn es anders laufen würde, dann wäre eine spätere Kundenbindung denkbar gewesen, aber so nicht mehr.

Vielen Dank an das Team von Reclabox!




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